Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Zahnmedizin
Inhaltsverzeichnis

Operatives Vorgehen bei der Implantation – strukturierter Prozess statt Einzelleistung

Die Implantation ist kein isolierter Eingriff, sondern ein mehrstufiger chirurgischer Ablauf.

Typischer Ablauf:

  • Patientenvorbereitung    

  • Lokalanästhesie der entsprechenden Bereiche

  • Schnittführung

  • Bildung eines Mukoperiostlappens

  • ggf. Verwendung einer Orientierungs-/Bohrschablone

  • Präparation der Implantatkavität inkl. Sicherung von Tiefe und Achsverlauf 

  • ggf. Knochenkondensation

  • Insertion des Implantats

  • Einbringen von Verschlußschraube,  Gingivaformer oder direkter prothetischer Versorgung (je nach prothetischem Konzept)

  • Implantatstabilitätsmessung

  • ggf. Anlagerung von Eigenknochen aus dem Implantationsgebiet

  • ggf. Erweiterung des Lappens, Wundverschluss und Naht.

Entscheidend: Diese Schritte unterscheiden sich im Aufwand teils erheblich und sollten nicht pauschal betrachtet werden. Natürlich kann das Vorgehen auch in einzelnen Teilen abweichen.

Chirurgische Differenzierung –warum „Standardimplantation“ selten Standard ist

In der täglichen Praxis zeigen sich deutliche Unterschiede:

  • Knochenqualität und -angebot

  • anatomische Gegebenheiten

  • Zugangssituation

  • notwendiger Weichgewebeumgang

Diese Faktoren beeinflussen nicht nur den operativen Aufwand, sondern auch die Abrechenbarkeit – insbesondere im Hinblick auf:

  • Steigerungsfaktoren

  • Begründungspflichten

  • zusätzliche Leistungen 

Eine individuelle Betrachtung ist zwingend notwendig.

Dokumentation – Schnittstelle zwischen Medizin und Abrechnung

Eine wirtschaftlich korrekte Abrechnung beginnt mit einer belastbaren Dokumentation.    

Wesentliche Inhalte:

  • Vorbereitung der OP und des Patienten / FMD o.ä.

  • Lokalisation und Menge der     Lokalanästhesie 

  • Art und Umfang der Schnittführung

  • Beschreibung der Lappenbildung

  • Bohrschablone ja / nein

  • Anlagerung von Eigenknochen ja / nein

  • Implantatsystem, Länge, Durchmesser

  • intraoperative Besonderheiten 

  • Implantatstabilität (RFA, ICQ o. ä.) 

  • Erschwernisse (z. B. eingeschränkte Sicht, Blutung, Knochenverhältnisse) 

  • zeitlicher Mehraufwand 

  • ALLE verwendeten Materialien

Ohne diese Angaben wird auch ein komplexer Eingriff schnell zur „durchschnittlichen Leistung“ reduziert.    

Freilegung – differenziert betrachten statt pauschal abrechnen

Die Implantatfreilegung erfolgt nach abgeschlossener Einheilphase zur Darstellung des Implantats und Vorbereitung der prothetischen Versorgung. Ausnahme: offene Einheilung. Ziel des Eingriffs ist außerdem die reizfreie Ausformung des periimplantären Weichgewebes. Die Freilegung des Implantats wird häufig als kleiner Routineeingriff wahrgenommen – tatsächlich gibt es jedoch erhebliche Unterschiede im Aufwand.

Mögliche Varianten:

  • einfache Schleimhauteröffnung

  • Freilegung mittels Stanze

  • Freilegung mit zusätzlicher Weichgewebsformung

  • Freilegung mit zusätzlicher Knochenentfernung

  • Freilegung mit Vestibulumplastik

  • Freilegung mit Weichgewebstransfer 

  • Einbringen eines einfachen Gingivaformers

  • Einbringen eines anatomischen  Gingivaformers

  • Implantatstabilitätsmessung

Je nach Vorgehen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Technik, Zeit und Abrechnung.

Weichgewebsmanagement – entscheidend für Funktion und Ästhetik

Ein stabiles periimplantäres Weichgewebe ist essenziell für den Langzeiterfolg. Mögliche Maßnahmen im Rahmen von Implantation und Freilegung:

  • gezielte Lappenmobilisation

  • Anpassung der Gingivakontur

  • Formung des Emergenzprofils

  • unterschiedliche Lappen-, Vestibulumplastiken

Diese Leistungen sind medizinisch relevant – werden jedoch in der Abrechnung häufig nicht ausreichend differenziert dargestellt.

Nicht die durchgeführte Leistungbestimmt das Honorar, sondern die nachvollziehbar dokumentierte.

Abrechnung – typische Potenzialverluste

In vielen Praxen zeigen sich wiederkehrende Schwachstellen:

  • pauschale Betrachtung der Implantation als Einzelleistung 

  • fehlende Berücksichtigung des individuellen operativen Aufwands

  • unzureichende Begründung bei Faktorsteigerungen

  • vereinfachte Darstellung der Freilegung

  • nicht ausreichend dokumentiertes Weichgewebsmanagement

Dokumentation

Dokumentiert werden sollten insbesondere:

  • Region und Implantatsystem, Länge, Durchmesser

  • Zustand des periimplantären Gewebes

  • Stabilität des Implantats (ICQ,  RFA o. ä.)

  • verwendeter Gingivaformer

  • Besonderheiten oder Komplikationen

  • postoperative Hinweise und Verlauf

Außerdem gibt es noch weitere, unterstützende Maßnahmen bei der Implantation, wie die Versiegelung von Implantatinnenräumen, Verwendung von PRP, PRF und PRGF, Anwendung von Hyaluronsäure zur Verbesserung der Weichgewebsregeneration, präimplantologische Blutanalysen uvm. Auch diese Maßnahmen müssen entsprechend kalkuliert und dokumentiert werden.    

Fazit

Die Implantologie umfasst weit mehr als das reine Setzen eines Implantates. Erst das präzise Zusammenspiel aus präimplantologischer Diagnostik, Implantation, komplikationsarmer Einheilung und strukturierter Freilegung ermöglicht langfristig funktionelle und ästhetisch erfolgreiche Ergebnisse. Eine sorgfältige chirurgische Durchführung kombiniert mit vollständiger Dokumentation aller operativen Schritte ist dabei nicht nur medizinisch essenziell, sondern zugleich Grundlage für rechtssichere und wirtschaftlich korrekte Abrechnung. Denn nicht die durchgeführte Leistung bestimmt das Honorar - sondern die nachvollziehbar dokumentierte.

Melanie Diwisch

Melanie Diwisch

Melanie Diwisch ist Geschäftsführerin und Inhaberin von MeDi-Zahn Praxismanagement. Mit 35 Jahren Berufserfahrung im zahnmedizinischen und MKG-chirurgischen Bereich ist sie bundesweit als Referentin zu Abrechnungsthemen unterwegs und führt mit ihrem Team Weiterbildungen durch.

diwisch@medi-zahn.de

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