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Versiegelung in der Abrechnung BEMA IP5 / GOZ 2000: Welcher Zahn, welche Fissur, welcher Preis?

von Bianka Herzog-Hock

Mädchen sitzt auf einem Zahnarztstuhl und wird von der Zahnärztin untersucht
Foto: puhhha - stock.adobe.com

Die Fissuren- und Grübchen-Versiegelung ist eine evidenzbasierte, wirksame Prophylaxe-Maßnahme zum Schutz von Prämolaren und Molaren. Unsere Abrechnungsexpertin erklärt, wie Sie die Versiegelung abrechnen.

Im Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkasse ist die Fissuren-Versiegelung lediglich für die 6er- und 7er-Molaren von Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren vorgesehen. Sie wird in der Regel bei der Individualprophylaxe durchgeführt und erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach BEMA IP5 im der GKV und nach GOZ 2000 für den Privatpatienten.

Sind die Sechsjahresmolaren bereits vor dem 6. Lebensjahr vollständig durchgebrochen, so darf die Fissuren-Versiegelung schon vor dem 6. Geburtstag abgerechnet werden. Weitere Leistungen wie das Zahnsteinentfernen von harten Belägen können hier zusätzlich zum Ansatz gebracht werden (siehe Liste der weiteren möglichen Leistungen unten).

Die Grübchen-Versiegelung und Prämolaren-Versiegelung

Aber nicht nur die Versiegelung von Molaren sollte in Betracht gezogen werden: Auch Prämolaren, Milchzähne oder an den Molaren vorhandene Grübchen können versiegelt werden.

Das Verfahren der Fissuren- und Grübchen-Versiegelung ist nicht zu verwechseln mit der Kariesinfiltration an Glattflächen oder der Versiegelung des Bracket-Umfeldes bei einer kieferorthopädischen Behandlung.

Die Grübchen-Versiegelung wird gehäuft beim Legen von Füllungen zum Ansatz kommen. Dies ist aber bei Jugendlichen über 17 und Erwachsenen eine reine Privatleistung. Auch die Prämolaren-Versiegelung ist nicht im Kassenkatalog enthalten und vom Patienten oder Zahlungspflichtigen selbst zu tragen. Diese Maßnahmen sind mit dem gesetzlich versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn privat zu vereinbaren und werden nach GOZ 2000 berechnet.

Was ist in der Abrechnung BEMA IP5 enthalten?

Folgende Leistungen sind im BEMA zur IP5 abgegolten:

  • Beseitigung von weichen Zahnbelägen
  • Relative Trockenlegung der Zähne
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen

Die erneute Versiegelung bei der (Teil-)Erneuerung ist wieder abrechenbar.

Nicht berechnet werden darf die IP5…

  • für eine erweiterte Fissuren-Versiegelung,
  • eine Glattflächen-Versiegelung oder
  • für eine Schutz-Versiegelung von freilegendem Dentin.

Mögliche GKV-Zusatzleistungen bei einer Versiegelung

01Eingehende Untersuchung
04Erhebung Parodontaler Screening-Index
viprSensibilitätsprüfung
üzBehandlung überempfindlicher Zähne
bmfBesondere Maßnahmen beim Präparieren und Füllen
13a-eFüllungen
105Mundschleimhautbehandlung
106Beseitigen scharfer Zahnkanten
107Entfernung harter Zahnbeläge
IP1Mundhygienestatus
IP2Mundgesundheitsaufklärung
IP4Fluoridierung
Ä1Beratung
Ä925a ff.Röntgendiagnostik

GOZ-Zusatzleistungen bei Versiegelungen

In der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ gibt es weitere abrechenbare Leistungen:

  • die Glattflächen-Versiegelung bzw. 
  • die Bracketumfeld-Versiegelung für die kieferorthopädischen Maßnahmen
  • eine Fissuren-Versiegelung von kariesfreien Zähnen
  • zweimal an einem Zahn bei einer Fissuren- und Glattflächen-Versiegelung
  • Eine ICON-Behandlung hingegen muss analog §6 Abs. 1 GOZ abgerechnet werden.

Weitere Privat-Leistungen im Rahmen von Versiegelungen

Leistungen, die ggf. gesondert mit dem GKV-Patienten vereinbart werden müssten oder beim Privatpatienten zur Abrechnung kämen sind z.B.:

0010Eingehende Untersuchung
1000Mundhygienestatus
1010Kontrolle des Übungserfolges
1020Lokale Fluoridierung
1040Professionelle Zahnreinigung
2040Anlegen von Spanngummi
2050 ff.Füllungen
4050, 4055Entfernung harter und weicher Zahnbeläge
4060Kontrolle und Nachreinigung nach Belagsentfernung
6100 ff.Eingliederung eines Klebebrackets und KFO-Leistungen
Ä1Beratungen
Ä4Erhebung der Fremdanamnese / Unterweisung und Führung der Bezugsperson
Ä5Symptombezogene Untersuchung
Ä6Vollständige Untersuchung des stomatognathen Systems
Ä5000 ff.Röntgendiagnostik

Wichtig: Bei der Abrechnung ist vor Rechnungslegung vor allem eine rechtssichere Dokumentation unerlässlich, und zwar nicht nur über die Aufklärung von Kosten sondern auch über die Behandlungsschritte. So kann der Zahnarzt alle Maßnahmen später detailliert in der Rechnung begründen.

In diesem Zusammenhang auch interessant:
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Bianka Herzog-Hock

Gründerin und geschäftsführende Gesellschafterin bei PASiDENT GmbH
Bianka Herzog-Hock ist Gründerin und geschäftsführende Gesellschafterin der PASiDENT GmbH. Sie ist als Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV), Praxismanagerin und Bachelor of Insurance in der dentalen Welt zu Hause. Seit mehr als 25 Jahren ist sie Ansprechpartnerin, um die Sicherstellung der praxisinternen Abläufe zu gewährleisten und die Weichen auf wirtschaftlichen Erfolg zu stellen.
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