Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT

Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ
Zahnschmuck
Wunschkonzert in der Zahnarztpraxis

Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ: Rechtliche Grundlagen

In der modernen Praxis für Zahnmedizin gewinnen individuelle Patientenwünsche zunehmend an Bedeutung. Immer häufiger fragen Patienten nach Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen Leistung hinausgehen. Diese sogenannten Verlangensleistungen sind in der Gebührenordnung für Zahn­ärzte (GOZ) rechtlich verankert und bringen besondere Anforderungen mit sich.
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