GOZ
Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ: Rechtliche Grundlagen
In der modernen Praxis für Zahnmedizin gewinnen individuelle Patientenwünsche zunehmend an Bedeutung. Immer häufiger fragen Patienten nach Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen Leistung hinausgehen. Diese sogenannten Verlangensleistungen sind in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) rechtlich verankert und bringen besondere Anforderungen mit sich.
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