Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
GOZ

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID 19 stellt auch Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen, das gilt auch für die Beschaffung von Schutzmaterial. Dieses muss zum Teil auf dem freien Markt zu überteuerten Preisen eingekauft werden.

Die Bundeszahnärztekammer hat auf das Problem reagiert und erfolgreich Gespräche mit dem PKV-Verband geführt, um die damit einhergehenden Mehrkosten für die Praxen aufzufangen. In ihrem gemeinsamen Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe eine schnelle und unbürokratische Hilfe vereinbart.

Zahnärzte erhalten demnach eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung. Die Pauschale wird damit bei jeder Behandlung fällig und soll die coronabedingten Mehraufwände der Zahnärzte ausgleichen.

Bei Google bevorzugen

Sie möchten bei der Suche nach aktuellen Entwicklungen häufiger unsere Beiträge sehen? Dann fügen Sie uns jetzt zu Ihren bevorzugten Quellen hinzu.

Als bevorzugte Quelle auswählen
Wie funktioniert das? Häufige Fragen: Hier erfahren Sie mehr

Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung, zum Ansatz bringen.

Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen.

Dementsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.

Pauschale gilt nur befristet

Der Beschluss tritt zum 08. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

Stichwörter