Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Im Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkasse ist die Fissuren-Versiegelung lediglich für die 6er- und 7er-Molaren von Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren vorgesehen. Sie wird in der Regel bei der Individualprophylaxe durchgeführt und erstattet. Die Abrechnung erfolgt nach BEMA IP5 im der GKV und nach GOZ 2000 für den Privatpatienten.

Sind die Sechsjahresmolaren bereits vor dem 6. Lebensjahr vollständig durchgebrochen, so darf die Fissuren-Versiegelung schon vor dem 6. Geburtstag abgerechnet werden. Weitere Leistungen wie das Zahnsteinentfernen von harten Belägen können hier zusätzlich zum Ansatz gebracht werden (siehe Liste der weiteren möglichen Leistungen unten).

Die Grübchen-Versiegelung und Prämolaren-Versiegelung

Aber nicht nur die Versiegelung von Molaren sollte in Betracht gezogen werden: Auch Prämolaren, Milchzähne oder an den Molaren vorhandene Grübchen können versiegelt werden.

Das Verfahren der Fissuren- und Grübchen-Versiegelung ist nicht zu verwechseln mit der Kariesinfiltration an Glattflächen oder der Versiegelung des Bracket-Umfeldes bei einer kieferorthopädischen Behandlung.

Die Grübchen-Versiegelung wird gehäuft beim Legen von Füllungen zum Ansatz kommen. Dies ist aber bei Jugendlichen über 17 und Erwachsenen eine reine Privatleistung. Auch die Prämolaren-Versiegelung ist nicht im Kassenkatalog enthalten und vom Patienten oder Zahlungspflichtigen selbst zu tragen. Diese Maßnahmen sind mit dem gesetzlich versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn privat zu vereinbaren und werden nach GOZ 2000 berechnet.

Was ist in der Abrechnung BEMA IP5 enthalten?

Folgende Leistungen sind im BEMA zur IP5 abgegolten:

  • Beseitigung von weichen Zahnbelägen
  • Relative Trockenlegung der Zähne
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen

Die erneute Versiegelung bei der (Teil-)Erneuerung ist wieder abrechenbar.

Nicht berechnet werden darf die IP5…

  • für eine erweiterte Fissuren-Versiegelung,
  • eine Glattflächen-Versiegelung oder
  • für eine Schutz-Versiegelung von freilegendem Dentin.

Mögliche GKV-Zusatzleistungen bei einer Versiegelung

01 Eingehende Untersuchung
04 Erhebung Parodontaler Screening-Index
vipr Sensibilitätsprüfung
üz Behandlung überempfindlicher Zähne
bmf Besondere Maßnahmen beim Präparieren und Füllen
13a-e Füllungen
105 Mundschleimhautbehandlung
106 Beseitigen scharfer Zahnkanten
107 Entfernung harter Zahnbeläge
IP1 Mundhygienestatus
IP2 Mundgesundheitsaufklärung
IP4 Fluoridierung
Ä1 Beratung
Ä925a ff. Röntgendiagnostik

GOZ-Zusatzleistungen bei Versiegelungen

In der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ gibt es weitere abrechenbare Leistungen:

  • die Glattflächen-Versiegelung bzw. 
  • die Bracketumfeld-Versiegelung für die kieferorthopädischen Maßnahmen
  • eine Fissuren-Versiegelung von kariesfreien Zähnen
  • zweimal an einem Zahn bei einer Fissuren- und Glattflächen-Versiegelung
  • Eine ICON-Behandlung hingegen muss analog §6 Abs. 1 GOZ abgerechnet werden.

Weitere Privat-Leistungen im Rahmen von Versiegelungen

Leistungen, die ggf. gesondert mit dem GKV-Patienten vereinbart werden müssten oder beim Privatpatienten zur Abrechnung kämen sind z.B.:

0010 Eingehende Untersuchung
1000 Mundhygienestatus
1010 Kontrolle des Übungserfolges
1020 Lokale Fluoridierung
1040 Professionelle Zahnreinigung
2040 Anlegen von Spanngummi
2050 ff. Füllungen
4050, 4055 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge
4060 Kontrolle und Nachreinigung nach Belagsentfernung
6100 ff. Eingliederung eines Klebebrackets und KFO-Leistungen
Ä1 Beratungen
Ä4 Erhebung der Fremdanamnese / Unterweisung und Führung der Bezugsperson
Ä5 Symptombezogene Untersuchung
Ä6 Vollständige Untersuchung des stomatognathen Systems
Ä5000 ff. Röntgendiagnostik

Wichtig: Bei der Abrechnung ist vor Rechnungslegung vor allem eine rechtssichere Dokumentation unerlässlich, und zwar nicht nur über die Aufklärung von Kosten sondern auch über die Behandlungsschritte. So kann der Zahnarzt alle Maßnahmen später detailliert in der Rechnung begründen.

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