Elektronischer Datenaustausch zwischen Labor und Praxis
Serviceredaktion D&WMit dem Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) haben die KZBV und der GKV-Spitzenverband in enger Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS) die Basis dafür geschaffen, wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen einen signifikanten Mehrwert schaffen kann: durch den digitalen Austausch von Aufträgen und Rechnungen zwischen Praxen und gewerblichen Laboren.
Der VDDS hat als Experte für die Definition, Entwicklung und Verbreitung digitaler Schnittstellen im Dentalbereich agiert, um sicherzustellen, dass die neue Anwendung schnell Akzeptanz und Verbreitung findet – ähnlich wie beim EBZ-Verfahren. Die KZBV liefert den fachlichen Input, damit das neue Verfahren optimal auf die Nutzung in der Zahnarztpraxis ausgerichtet wird. Der VDZI tritt für die Anforderungen aus Sicht der Zahntechniklabore ein. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass eine Anwendung in die Versorgung kommt, die direkt aus den Praxen und Laboren heraus entwickelt ist und eine spürbare Optimierung der guten Zusammenarbeit zwischen Praxis und Labor im Sinne der Patientenversorgung bietet.
eLABZ-Modul bereits auf IDS 2025 vorgestellt
Auf der IDS 2025 wurde das eLABZ-Modul bereits von einigen VDDS-Mitgliedern vorgestellt. Mit der damit verbundenen Spezifikation auf Basis der kürzlich zwischen dem VDZI und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) vereinbarten Anforderungen für den elektronischen Datenaustausch gemäß Paragraf 88 Absatz 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) werden Zahnarztpraxen und Labore künftig sicher, effizient und standardisiert digital miteinander vernetzt.
Im Rahmen des geplanten bundesweiten Rollouts sollen sich die ersten Dentallabore bereits ab dem dritten Quartal 2025 an die TI anschließen können. Voraussetzungen hierfür sind neben der notwendigen TI-Hardware (Konnektor, Kartenterminal) und Software (KIM) der elektronische Berufsausweis (eBA) sowie die SMC-B-Karte, die über die jeweilige Handwerkskammer beantragt werden müssen und im nächsten Schritt bei einem Dienstleister bestellt werden können. Dentallabore können von den Fördermöglichkeiten des GKV-Spitzenverbands profitieren, die monatliche Zuschüsse von etwa 200 Euro vorsehen. Wenn alle notwendigen Komponenten bestellt und installiert sind, kann beim GKV-Spitzenverband die Rückvergütung beantragt werden, mit der die andauernden Kosten für den Telematikinfrastruktur-Anschluss gedeckt werden.
Bis zum geplanten bundesweiten Rollout Ende 2025 und den Folgejahren werden in der Pilotphase weitere Tests im Echtbetrieb mit interessierten Praxen und Laboren durchgeführt, um die Prozesse weiter zu optimieren.
Quelle:www.vdds.de