Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Digitalisierung

Wie die gematik mitteilt, war die Testphase erfolgreich. Das bedeutet: Alle definierten Qualitätskriterien wurden erreicht. Damit gilt grünes Licht für die bundesweite Einführung in Zahnarzt-Praxen und Krankenhäusern. Sie sollen das E-Rezept ab 1. September flächendeckend in der Regelversorgung nutzen – sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Apotheken werden die elektronischen Rezepte ab 1. September 2022 annehmen.

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Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe machen beim E-Rezept den Anfang

Die stufenweise und steigende Verbreitung des E-Rezepts beginnt zunächst in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Bevor weitere Bundesländer dazukommen, müssen drei Punkte erreicht werden:

  1. 25 % aller Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel müssen als E-Rezepte ausgestellt werden

  2. Es muss gewährleistet sein, dass die Patienten ausreichend über das E-Rezept informiert wurden

  3. Die Quote der Patienten, die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept zur Praxis zurückkehren mussten, um sich ein Muster 16 Formular als Ersatz geben zu lassen, muss unter drei Prozent liegen.

Sobald diese Punkte in den beiden Regionen als erfüllt gelten, erfolgt der Rollout in weiteren 6, noch zu benennende Regionen. Schließlich folgen die weiteren, ebenfalls noch ausstehenden Bundesländer.