Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Vorsorge & Finanzen
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Die Botschaft der Bank ist eindeutig: „Die Linie von 100.000 Euro ist um 20 K überzogen. Bitte führen Sie den Kredit schnellstmöglich zurück oder geben Sie uns Sicherheiten. – Das können Sie nicht? Dann müssen wir das Mandat leider abwickeln.“ – Von jetzt auf gleich steht Dr. B. vor einem Problem. Er muss verkaufen, was zu verkaufen ist, damit er bei der Bank das Darlehen zurückführen kann. Die eigene Praxis ist Geschichte, die Schulden stottert er als angestellter Zahnarzt die nächsten Jahre von seinem Gehalt ab.

Zugegeben, ein solches Szenario ist selten, allerdings: Die meisten Zahnärzte sind hervorragende Behandler, als Unternehmer aber sind viele blutige Laien, denn weder im Studium noch als Assistenzarzt haben sie systematisch gelernt, unternehmerisch zu denken. Im Einzelfall führt das dazu, dass eine Praxis wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist und der Inhaber in die Insolvenz gehen muss.

Wie lässt sich ein solches Szenario vermeiden?

1. Strategie gegen die Insolvenz: Sich betriebswirtschaftlich weiterbilden

Unternehmerische Fortbildung hat auch niedergelassenen Zahnärzten noch nie geschadet. Finanz-Blogs und Unternehmer-Podcasts bieten wertvolles unternehmerisches Grundwissen „to go“, mit dem sich Fehlplanungen und -entscheidungen eher vermeiden lassen. Wer dafür keine Zeit findet, holt sich externe Unterstützung. Ein Wirtschafts-Berater, ein sogenannter Estate Planner, der alle Assets und das Spannungsdreieck Firma, Unternehmer und Familie im Blick hat und gut mit dem Steuerberater zusammenarbeitet, ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in finanzielle Sicherheit.

2. Strategie gegen die Insolvenz: Die eigenen Zahlen stetig im Blick haben

Ein Konten-Fahrplan gibt vor, wieviel Geld der Inhaber aus der Zahnarztpraxis entnehmen kann, und zwar ohne sich zu verschulden. Wer sich konsequent an solche Fahrpläne hält, hat seine Zahlen immer im Blick.

Einen Muster-Konten-Fahrplan erhalten Sie zum Beispiel per Mail unter: Kontenfahrplan per E-Mail anfordern

3. Strategie gegen die Insolvenz: Nur „kluge“ Schulden machen

Nur Darlehen für Investitionen aufnehmen, die Geld einbringen. Sei es für ein neues Röntgen-Gerät, mit dem sich besser abrechnen lässt, oder für ein Cerec, mit dem man die Zahnprothetik in der Praxis selbst herstellen kann.

4. Strategie gegen die Insolvenz: Klug haushalten

Keine überhöhten Darlehen aufnehmen – und sich dann nichts mehr leisten können (Urlaub oder essen gehen), das führt erfahrungsgemäß immer in die Überziehung.

Die Ehefrau haftet nicht mit ihrem Vermögen für die Praxis

Wichtig bei der Aufnahme von betrieblichen Darlehen: Die Ehefrau des Unternehmer-Zahnarztes gibt weder eine Bürgschaft bei der Bank ab, noch nimmt sie ein Praxisdarlehn mit auf. Der einzige Kreditnehmer ist Unternehmer-Zahnarzt selbst. Er allein haftet mit seinem persönlichen Vermögen für die Praxis. Dabei handelt es sich um echte Prävention: Das Vermögen der Ehefrau kann dann immer noch die Familie ernähren, wenn er wieder auf Jobsuche ist, weil das mit dem eigenen Betrieb nicht so ganz geklappt hat.

Selbst wenn beide Ehepartner gemeinsam ein Haus besitzen, haftet die Ehefrau mit ihrem Anteil nicht für die Insolvenz ihres Mannes. Grundlage ist das Thema Zugewinngemeinschaft: Nach deutschem Recht bauen Verheiratete ihr jeweils eigenes Vermögen auf, ob Geld, Konten oder Depots. Eine Vermischung der Vermögen der Ehepartner gibt es nicht. Das bedeutet zwar, dass die Bank das gemeinsame Haus im Falle einer Insolvenz trotzdem verkauft und das Ehepaar mit den minderjährigen Kindern ausziehen muss, aber auch, dass sie die Ehefrau auszahlen muss.

Fazit: Die meisten Unternehmer-Zahnärzte müssen keine Insolvenz fürchten; dennoch ist es klug, sich grundsätzlich mit diesem Szenario vertraut zu machen, um in guten Zeiten Vermögen aufzubauen und klug zu verteilen. Um Nachteile im Falle einer Illiquidität zu vermeiden, gilt es auch hier, externes Know-how hinzuziehen, statt sich auf Konstruktionen nach dem Muster von Dr. Google zu verlassen. So sind Betrieb und Vermögen auf der sicheren Seite – ganz gleich, was kommt.

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Wie finde ich einen guten Estate Planner?

Zertifizierung Der Experte für Vermögensaufbau und -sicherung sollte nach den Standards von Branchenverbänden wie dem des vepd – Verband Estate Planner Deutschland e.V. zertifiziert sein. Das bedeutet, dass er kein selbsternannter Vermögensberater ist, sondern eine Prüfung nach anerkannten Standards durchlaufen hat und dass er sich verpflichtet hat, sich ständig weiterzubilden und auf dem Laufenden zu bleiben.
Umgang mit Daten Beachtet er beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten die gesetzlichen Vorschriften? Garantiert er die Einhaltung datenschutzrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften?
Honorar oder Provision? Erfolgt die Beratung über eine Honorarvereinbarung oder über Provision? Eine Abrechnung über erfolgsunabhängige Honorare gewährleistet eher eine Unabhängigkeit der Tätigkeit als bei Abrechnung auf Provision. Darüber hinaus sollte sich der Berater den Grundsätzen von Vertrauen, Integrität und der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns verpflichtet fühlen.

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Porträtbild Holger Nentwig, Spezialist für Vermögensaufbau, Vermögenssicherung und Vermögensnachfolge
(c) Guido Friedrich

Unser Autor:
* Holger Nentwig, auch „Mister Asset Protection“ genannt, ist Spezialist für den Bereich Vermögensaufbau, Vermögenssicherung und Vermögensnachfolge und hat mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Beratung von Unternehmern und selbstständigen Zahnärzten. Als ausgebildeter Dipl.-Kaufmann, Certified Estate Planner und Master of NLP Coaching berät er seit 1986 Zahnärzte und Zahnärztinnen im DACH-Raum. www.gfmsnentwig.de

Holger Nentwig ist Autor des Finanz-Podcasts „Lass Dich nicht abzocken. Finanzen: Lernen – planen – leben“ und des Business-Podcasts „Aufgebohrt & Nachgehakt: Unternehmen Zahnarztpraxis“.