So nutzen Ehepaare Steuerfreibeträge optimal aus
Sabine Banse-FunkeWenn das Vermögen in der Ehe ungleich verteilt ist, kann das im Erbfall zu unnötigen Steuerbelastungen führen. Durch frühzeitige Schenkungen unter Ehegatten lassen sich die gesetzlichen Freibeträge optimal nutzen – und so mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen erhebliche Steuerbeträge vermeiden. Steuerberaterin Sabine Banse-Funke zeigt anhand eines Praxisbeispiels, wie sich im konkreten Fall über 100.000 Euro Erbschaftsteuer einsparen ließen.
Steuerfreibetrag, Steuerklasse, Steuersatz des Ehegatten und der Kinder
Dem Ehegatten wird für den 10-Jahres-Zeitraum ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro gewährt. Kindern wird in der Beziehung zum einzelnen Elternteil ein Steuerfreibetrag von 400.000 Euro eingeräumt. Sowohl bei Ehegatten als auch bei Kindern finden die Steuersätze der Steuerklasse I Anwendung. Der Steuersatz für den steuerpflichtigen Erwerb in Steuerklasse I beginnt bei 7% und steigert sich in Stufen auf maximal 30 %.
Ausgangsbeispiel:
In unserem Ausgangsbeispiel haben die Ehegatten zusammen ein Vermögen von 1.600.000 Euro, das zwischen beiden sehr unterschiedlich verteilt ist. Ehegatte 1 hat ein Vermögen von 1.500.000 Euro und der andere Ehegatte 2 ein Vermögen von 100.000 Euro. Die Eheleute haben zwei Kinder, die laut Testament vom jeweiligen Ehegatten direkt erben. Der andere Ehegatte erbt nichts und verzichtet darauf seinen Pflichtteil geltend zu machen. Eine vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen erfolgte noch nicht.
Verstirbt Ehegatte 1, wird sein Vermögen von 1.500.000 Euro den Bestimmungen des Testaments an beide Kinder vererbt. Jedes Kind erbt folglich 750.000 Euro. Nach Abzug des Steuerfreibetrags von 400.000 Euro je Kind, ergibt sich für jedes Kind ein steuerpflichtiger Erwerb von 350.000 Euro. Der Steuersatz beträgt 15 %, so dass für jedes Kind eine Erbschaftsteuer von 52.500 Euro anfällt. Für beide Kinder fällt in diesem Beispiel eine Erbschaftsteuer von insgesamt 105.000 Euro an.
Steuern sparen durch gleichmäßigere Verteilung des Vermögens auf die Ehegatten
Es kann Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gespart werden, wenn das Vermögen gleichmäßiger auf die Ehegatten verteilt wird. Dadurch ist es möglich, dass die Kinder von jedem Ehegatten die Steuerfreibeträge voll ausnutzen können.
Ausgangsbeispiel mit steuerlicher Optimierung:
Wir wandeln unser Ausgangsbeispiel steueroptimiert ab: Wie bisher hat Ehegatte 1 ein Vermögen von 1.500.000 Euro und Ehegatte 2 ein Vermögen von 100.000 Euro, also in der Summe wie bisher 1.600.000 Euro. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge schenkt Ehegatte 1 dem Ehegatten 2 18 Jahre vor dem Tod Vermögen von 500.000 Euro. Er möchte ausdrücklich keine Schenkung an die Kinder vornehmen, da die Ehegatten auch im Alter ihren hohen Lebensstandard unverändert halten und sehr gut versorgt sein wollen. Die Einleitung der vorweggenommenen Erbfolge an die Kinder lehnen sie ausdrücklich ab. 11 Jahre nach der ersten Schenkung überträgt Ehegatte 1 nochmals Vermögen von 200.000 Euro auf den Ehegatten 2. Nach Durchführung der beiden Schenkungen verfügt Ehegatte 2 dann über ein Vermögen von 800.000 Euro. Dieses setzt sich zusammen aus dem Anfangsvermögen aus dem Beispiel von 100.000 Euro, der ersten Schenkung von 500.000 Euro und der zweiten Schenkung von 200.000 Euro.
Schenkung 1 und Schenkung 2 erfolgten beide steuerfrei, da pro 10-Jahreszeitraum 500.000 Euro Steuerfreibetrag für den Ehegatten gewährt werden. Das Vermögen ist jetzt gleichmäßig zwischen den Ehegatten verteilt, da beide über jeweils 800.000 Euro Vermögen verfügen. Die beiden Kinder erben wie bisher von jedem Ehegatten zur Hälfte. Jedes Elternteil vererbt jedem Kind ein Vermögen von 400.000 Euro. Da jedes Kind bei der Erbschaft von jedem Elternteil in diesem Beispiel 400.000 Euro erbt und der Steuerfreibetrag pro Elternteil 400.000 Euro beträgt, fällt bei keinem Kind Erbschaftsteuer an. In der Summe hat jedes Kind, wenn beide Ehegatten verstorben sind, 800.000 Euro geerbt. Im Vergleich zum Ausgangsbeispiel wurden daher 105.000 Euro Erbschaftsteuer durch geschickte Gestaltung gespart.
Zusammenfassung: Frühzeitig planen, um Geld zu sparen
Durch frühzeitige Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge lassen sich die Steuerfreibeträge für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer alle 10 Jahre durch Schenkungen neu nutzen und ausschöpfen. Bei ungleicher Verteilung des Vermögens zwischen den Ehegatten kann durch Schenkungen zwischen den Ehegatten erreicht werden, dass bei späteren Erbfällen durch jedes Kind eine optimalere Ausnutzung der Steuerfreibeträge erfolgen kann. Unter Umständen kann auch der anzuwendende Steuersatz auf den restlichen steuerpflichtigen Erwerb gedrückt werden. Dadurch lässt sich leicht Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sparen.