Wieviel Umsatz bringt ein Patient pro Quartal?
Teil 2: Serie KennzahlenIm ersten Teil dieser Serie haben wir den Stundensatz der Praxis hergeleitet – die Kennzahl, die zeigt, was jede Öffnungsstunde mindestens einbringen muss. Diesmal geht es um eine Betrachtung aus einem Blickwinkel: Wie viel Honorarumsatz bringt ein Patient im Durchschnitt pro Quartal? Und wie viel müsste es sein? Die Frage klingt einfach, die Antwort ist es leider nicht, denn es gibt nirgendwo verlässliche Statistiken darüber. Also leiten wir die Zahl erst einmal her
Warum gerade diese Kennzahl?
Der durchschnittliche Honorarumsatz je Patient pro Quartal ist eine der aussagekräftigsten Kennzahlen in der Praxis. Zudem lässt sie sich in nahezu jeder Praxis ohne großen Aufwand ermitteln – vorausgesetzt, die Praxis beherrscht die Erstellung der Statistiken aus der Praxisverwaltungssoftware. Mit den richtigen Statistiken bekommt man sogar zwei weitere Kennzahlen dazu:
Die Privatquote der Praxis
Die Zuzahlungsquote – also den Anteil der Privatliquidation, der von Kassenpatienten kommt
Lassen Sie uns für die näherungsweise Ermittlung der Kennzahl wie Politiker agieren: wir schmeißen jetzt erst mal mit Milliardensummen um uns.
Schritt 1: Wie viel GKV-Honorar steckt in einem Patientenbesuch?
Laut KZBV-Jahrbuch 2025 lagen die Gesamtausgaben für zahnärztliche Behandlung bei erstaunlichen 18,2 Milliarden Euro. Klingt erst mal beeindruckend, aber bevor Sie sich fragen, warum Sie so wenig davon abbekommen haben: diese Zahl enthält mehr als nur das zahnärztliche Honorar. Hier sind auch die Ausgaben für KFO, Material und Fremdlabor mitberücksichtigt. Rechnet man diese Anteile heraus, bleiben 13,8 Milliarden Euro zahnmedizinisches Honorar übrig. Die ersten knapp 5 Milliarden Euro kommen also gar nicht den Zahnärzten zugute.
13,8 Mrd. zahnärztliches Honorar verteilt auf 74,5 Millionen GKV-Versicherte ergibt 185 Euro Honorar je Versicherten pro Jahr. Das ist schon mal eine greifbarere Zahl. Aber Vorsicht: Nicht jeder geht einmal im Jahr zum Zahnarzt – einige sitzen öfter auf dem Behandlungsstuhl, andere nie. Man muss also die tatsächliche Besuchsfrequenz berücksichtigen und die Zahl auf ein Quartal herunterrechnen.
Das KZBV-Jahrbuch weist 111,1 Millionen Behandlungsfälle aus (ohne KFO). Das ergibt bei 74,5 Millionen Versicherten eine Quote von 1,47 Fällen je Versichertem. Was gilt aber als „Behandlungsfall“? Bekommt ein Patient im selben Quartal KCH- und PAR-Behandlung, werden diese als zwei getrennte Fälle gezählt, obwohl nur ein Patient in der Praxis war. Der reale Durchschnitt der Zahnarztbesuche muss also niedriger liegen. Tatsächlich gehen die Versicherten im Schnitt 1,4 mal pro Jahr zum Zahnarzt.
Daraus ergibt sich das GKV-Honorar je Patient je Quartal:
Herleitung | Wert |
GKV-Honorare gesamt (ohne KFO, Material, Fremdlabor) | 13,8 Mrd. € |
GKV-Versicherte gesamt | 74,5 Mio |
= GKV-Honorar je Versichertem/Jahr | 185 € |
Realer Durchschnitt Zahnarztbesuche/Jahr | ca. 1,4 |
185 € ÷ 1,4 Besuche | |
= GKV-Honorar je Patient je Quartal | ca. 132 € |
132 Euro GKV-Honorar sind der Durchschnitt pro Quartal. Eine Praxis, die nur das erreicht, hat gerade erst den Benchmark berührt.
Schritt 2: Was ist mit den Privateinnahmen?
Nun kommen als zweite Säule die Privateinnahmen sowohl von gesetzlich Versicherten als auch von Privatversicherten hinzu.
Für eine wirtschaftlich geführte Praxis gilt als absolutes Minimum: Die Privateinnahmen müssen mindestens die GKV-Honorare spiegeln. Also mindestens weitere 132 Euro je Patient je Quartal. Damit ergibt sich ein Gesamtumsatz von 264 Euro je Patient je Quartal.
Beim Privatanteil ist es auch gut die Verteilung zu kennen. Ca. 11% aller Patienten haben eine private Vollversicherung, bringen aber durchschnittlich 35% der Privateinnahmen. Damit ergibt sich für den durchschnittlichen Honorarumsatz je Patient und Quartal folgendes Gesamtbild:
Bestandteil | je Patient/Quartal |
GKV-Honorar | 132 € |
Privatliquidation | + 132 € |
= Mindest-Gesamtumsatz je Patient je Quartal | 264 € |
Davon: Privatanteil von GKV-Patienten (65% der Priv.) | ca. 86 € |
Davon: Privatanteil von PKV-Patienten (35% der Priv.) | ca. 46 € |
Schritt 3: Was bedeutet das konkret für die Praxis?
Eine Praxis mit 600 Patienten (davon 11% PKV) pro Quartal, die genau den Durchschnitt erreicht, erwirtschaftet:
79.200 € gesetzliche Honorare
51.600 € privat von GKV-Patienten
27.600 € privat von PKV-Patienten
Gesamt: 158.400 € Honorar im Quartal
Nur zur Einordnung: das ist keine Außenseiterleistung, keine Spitzenpraxis, sondern einfach nur Mittelfeld. Die entscheidende Folgefrage, die sich jede Praxis stellen sollte: Reicht das, um den im ersten Artikel berechneten Stundensatz zu erreichen? Unser Beratungsalltag zeigt: manchmal ja, oft aber auch nein.
Wie lässt sich der eigene Honorarumsatz je Patient ermitteln?
Sie brauchen aus Ihren Statistiken drei Zahlen pro Quartal:
Honorarumsatz Kasse im Quartal
Honorarumsatz Privat im Quartal (Zuzahlungen + PKV-Honorare)
Anzahl Patienten im Quartal
Aus Gesamthonorar geteilt durch Patientenzahl ergibt sich der Durchschnittswert. Liegt er deutlich unter 264 Euro, gibt es auf jeden Fall Handlungsbedarf.
Was bringt mir diese Kennzahl für die Steuerung meiner Praxis?
In Teil 1 der Reihe haben wir das notwendige Mindesthonorar je Öffnungsstunde ausgerechnet und aufgezeigt, wie dieser als Frühwarnindikator dienen kann. Wenn die Praxis diesen Mindestumsatz nicht erreicht, zeigt ein Blick auf die durchschnittlichen Honorarumsätze je Patient, ob es ein Problem auf der Einnahmenseite der Praxis gibt. Liegt die Praxis bei dieser Kennzahl im grünen Bereich, deutet es eher auf ein Ausgabenproblem hin. Kennzahlensysteme wie z.B. der PraxisScore® können hierbei helfen. Sie sind von Haus aus darauf ausgelegt, verschiedene Kennzahlen quartalsweise untereinander in Relation zu setzen.
Fazit
Der durchschnittliche Honorarumsatz je Patient im Quartal kann vieles aufzeigen: wie hoch liegt der Privatanteil der Praxis? Wie hoch ist die Zuzahlungsquote bei Kassenpatienten? Erwirtschafte ich insgesamt ausreichend Honorare je Patient? Wenn die Kennzahl im roten Bereich ist, deutet das auf Dokumentations- oder Abrechnungsdefizite oder ein allgemeines Leistungs- oder Pricingproblem in der Praxis hin. Einmal im Quartal ermittelt, kann damit auch ein positiver oder negativer Trend erkannt werden.
Turhan Kurt
Finanzökonom (ebs) und unabhängiger Experte für die Beratung von ZahnärztInnen und Zahnärzten seit mehr als 25 Jahren.
turhan.kurt@flamingomedsolutions.de
Flamingo Med Solutions