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Kein Dentalamalgam mehr bis 2034: das haben die Vertragsparteien der Minamata-Konvention beschlossen, wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die Minamata-Konvention in einer Pressemitteilung berichten. Da eine Mehrheit der Staaten weltweit das Abkommen ratifiziert hat, bedeutet das ein beinah globales Verbot von Dentalamalgam. Auf der sechsten Vertragsparteienkonferenz (COP-6) des Übereinkommens von Minamata zu Quecksilber, die vom 3. bis zum 7. November 2025 in Genf stattfand, wurden außerdem eine Ausnahmeregelung für den Ausstieg beschlossen und weitere Entscheidungen bezüglich der weltweiten Quecksilber-Nutzung getroffen.

Die Minamata-Konvention

Die Minamata-Konvention wurde 2013 beschlossen, um die menschengemachte Quecksilberbelastung zu reduzieren. Das 2017 in Kraft getretene Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag und soll Mensch und Umwelt vor der Freisetzung von Quecksilber schützen, das giftig für das Nervensystem ist. Stand November 2025 sind dem Übereinkommen 153 Vertragsstaaten beigetreten. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Website der Minamata-Konvention. Seit 2017 finden Vertragsparteikonferenzen statt.

Über 1000 Personen besuchten die diesjährige und sechste Konferenz in Genf, 4000 Personen nahmen außerdem online teil, wie die Minamata-Konvention mitteilt. Die Vertragsparteien fassten 22 Beschlüsse, die dazu dienen sollen, die Gesundheit und die Umwelt vor Quecksilber zu schützen.

Nach dem Ausstieg bis 2034 soll die Herstellung, der Import und der Export von Amalgam verboten sein. Ursprünglich sollte auf der COP-6 über einen Ausstieg bis 2030 entschieden werden, wie sich aus einem Dokument zu Beschlüssen der vorherigen Konferenz COP-5 entnehmen lässt. Im Vorfeld der COP-5 hatten sich besonders die afrikanischen Vertragsparteien für ein Verbot bis 2030 ausgesprochen.

Amalgamverbot in der EU bereits seit 2025

In der EU ist die Verwendung und der Export von Dentalamalgam bereits seit dem 1. Januar 2025 verboten. Der Import und die Herstellung sind ab dem 1. Juli 2026 verboten. Eine Ausnahme gibt es allerdings. Laut der überarbeiteten EU-Quecksilberverordnung ist die Verwendung von Amalgam verboten, “außer wenn dies vom Zahnarzt aufgrund der spezifischen medizinischen Bedürfnisse des Patienten als unbedingt notwendig erachtet wird” (Regulation (EU) 2024/1849).

Weltweites Aus für Amalgam bis 2034: Die Ausnahmeregelung

Auch für den weltweiten Ausstieg gibt es eine solche Ausnahmeregelung, wie die FDI World Dental Federation (FDI) und die International Association for Dental, Oral and Craniofacial Research (IADR) berichten. Demnach kann – wie auch in der EU - Dentalamalgam nach dem Ausstieg noch verwendet werden, wenn die Zahnmedizinerin oder der Zahnmediziner es aufgrund der Bedürfnisse des Patienten als notwendig erachten.

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