Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Praxisübergabe

Die günstigste Form sind laut Analyse der Kauf und die Überführung einer Hausarzteinzelpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit 105.000 Euro. Am teuersten ist für Allgemeinmediziner die Übernahme einer BAG zusammen mit anderen Partnern, die mit durchschnittlich 129.000 Euro zu Buche schlägt.

So tief müssen Zahnärzte in die Tasche greifen

Darüber können Zahnärzte nur milde lächeln. Sie müssen die mit Abstand höchsten Beträge für die Neugründung einer Einzelpraxis hinlegen. Hier stiegen die Praxisinvestitionen seit 2014 um 31 Prozent  und liegen aktuell bei 470.000 Euro. Die Übernahme einer Einzelpraxis ist für Zahnärzte die häufigste Art, sich niederzulassen. 2016 machten sich 59 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer auf diese Weise selbstständig. Zwar sind die Preise für die Übernahme einer Praxis nicht so hoch wie bei der Neugründung, doch im Schnitt um sieben Prozent gestiegen: seit 2014 von 265.000 Euro auf 284.000 Euro im Jahre 2016.

Warum ist die Gründung einer Praxis so teuer?

Vor allem, wer eine gut laufende Zahnarztpraxis in einem attraktiven Umfeld übernimmt, muss mit hohen Investitionen rechnen. Der Kaufpreis umfasst nämlich auch den ideellen Wert, der u.a. vom Patientenstamm, dem Image und der Lage der Praxis abhängt. Plus den materiellen Wert aus Einrichtungsgegenständen und medizinischen Geräten in der Praxis. Dazu kommen bei einer Praxisübernahme noch Kosten für Modernisierung, Einrichtung oder medizinisch-technische Ausstattung dazu.

Finanzierungsarten bei Praxisgründung

Zahnärzten, die eine Niederlassung gründen wollen, stehen verschiedene Finanzierungskonzepte offen.

  • Zum Beispiel das Zinszahlungsdarlehen (endfällige Darlehen). Der Kredit muss erst zum Laufzeitende komplett zurückgezahlt werden. Die Belastung während der Laufzeit beschränkt sich auf die Sollzinsen. Als Tilgungsersatz werden Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds abgetreten. Diese werden separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet.
  • Tilgungsdarlehen: Bei Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung über die gesamte Darlehenszeit konstant – mit der Folge, dass der finanzielle Freiraum im Laufe der Zeit steigt, da der auf die Restlaufzeit berechnete Sollzinsenanteil im Zeitverlauf sinkt.
  • Annuitätendarlehen eignen sich bei Finanzierungen, bei denen man eine konstante Ratenzahlung erreichen will.
  • Betriebsmittelkredit: Der Betriebsmittelkredit ist ein Kontokorrentkredit, der unter anderem zur Vorfinanzierung der Kosten in der Anlaufphase nach der Praxisübernahme dient.

Neben der Kreditvergabe durch die Hausbank ist es empfehlenswert, auch von öffentlichen Förderprogrammkrediten – wie sie zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten werden – Gebrauch zu machen.

Förderprogramme abgreifen

Neben der Kreditvergabe durch die Hausbank ist es für Zahnärzte empfehlenswert, sich zusätzlich nach öffentlichen Förderprogrammkrediten – wie sie zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten werden – zu erkundigen. Informationen zu passenden Förderprogrammen erhalten interessierte Zahnärzte und Zahnärztinnen bei ihrer Hausbank, die bei Bedarf auch den entsprechenden Antrag stellen muss.