Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
ZFA

2 Jahre lang haben der Verband medizinischer Fachberufe e.V., ver.di und die Bundeszahnärztekammer mit den zuständigen Institutionen und Bundesministerien an der Modernisierung der Ausbildungsverordnung gearbeitet. Die neue Fassung wurde am 25. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im August tritt sie in Kraft.

Was hat sich geändert?

Schwerpunkte der Anpassungen sind zum einen neue Standardberufsbildpositionen, die für alle nach dem BBiG geregelten Ausbildungsberufe gelten. Dazu gehören Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt.

„Zusätzlich war es notwendig, die Kommunikation und Kooperation im Berufsbild ZFA auszubauen“, erläutert Karin Becker-Oevermann, Vizepräsidentin im Verband medizinischer Fachberufe e.V. „Kommunikation ist entscheidend für die individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten. ZFA müssen auf Erwartungen und Wünsche der Patienten und Patientinnen eingehen und dabei soziale, psychische und somatische Kontextfaktoren berücksichtigen. Diese Kompetenzen müssen besonders beim Umgang mit Menschen mit Behinderung, besonderen Unterstützungsbedarfen, bei Risikopatienten, Kindern und bei ängstlichen Personen beherrscht werden.“

Neben der Assistenz bei zahnärztlichen Behandlungen wurde auch das Niveau beim Durchführen von Hygienemaßnahmen, dem Aufbereiten von Medizinprodukten und dem Organisieren, Bewerten und Reflektieren betrieblicher – auch digitaler – Arbeitsprozesse angehoben. Auch im Bereich des Qualitätsmanagements und der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen sowie im berufsbezogenen Umgang mit einer fremden Sprache – i. d. R. in Englisch – waren in der ZFA-Berufsausbildung Anpassungen notwendig.

BZÄK und Verband medizinischer Fachberufe e.V. rufen die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf, die neue Ausbildung mit Leben zu füllen, verstärkt für eine Ausbildung in diesem Beruf zu werben und so für gut aus- und fortgebildeten ZFA attraktive Perspektiven aufzuzeigen.