Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Arbeitsrecht

Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage hat in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Durchschnittlich 15 Tage fehlten Beschäftigte im Jahr 2022 krankheitsbedingt am Arbeitsplatz. Das sind rund 19 Prozent mehr als im Vorjahr. In den Gesundheitsberufen – und damit auch im zahnärztlichen Bereich – fallen Mitarbeiter sogar noch häufiger aus als in anderen Branchen:

Der enge Kontakt zu Patienten – inklusive Infektionsgefahr – trägt ebenso wie der Personalmangel dazu bei, dass gerade ZFA vergleichsweise häufig arbeitsunfähig sind. Dennoch stellen sich viele Praxisinhaber inzwischen die Frage, ob die auffällige Häufung von Fehlzeiten nicht auch andere Ursachen hat und unter anderem auch mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zusammenhängt.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist dieser Frage nun wissenschaftlich nachgegangen – mit überraschenden Ergebnissen. Eine aktuelle Studie der Berliner Forscher, die sich auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) stützt, belegt: Nicht die eAU, sondern gesundheitliche und gesellschaftliche Entwicklungen treiben die Fehlzeiten bei deutschen Arbeitnehmern auf immer neue Rekordstände.

Hierzu werteten die Experten Diagnosedaten der AOK zu Krankschreibungen aus. In Zusammenschau mit sozio-demografischen Werten ergab sich ein eindeutiges Bild: Im Jahr 2022 gab es eine auffällige Zunahme der Atemwegserkrankungen, insbesondere bei älterer Erwerbstätigen und Beschäftigten mit großen Sorgen um ihre eigene Gesundheit. Bei diesen Gruppen haben im betrachteten Zeitraum zusätzlich noch die Fehltage besonders stark zugenommen. „Der sprunghafte Anstieg an Fehltagen erklärte sich demnach vor allem aus dem häufigeren Auftreten von Atemwegserkrankungen.

Zwischen Übervorsicht und Präsentismus

Für Zahnärzte als Arbeitgeber bedeutet das: Die gestiegenen Ausfallzeiten gehen nicht auf akkuratere Statistiken oder vereinfachte Verfahren zurück, sondern spiegeln reale gesundheitliche Belastungen wider.Diese Verhaltensweisen rühren zum Teil noch aus Corona-Zeiten und sind, gerade in Zahnarztpraxen grundsätzlich sinnvoll. Die Arbeit erfolgt in unmittelbarer Nähe zu Patienten und Teammitgliedern. Bei leichteren Infekten und negativen Tests können Masken allerdings das Ansteckungsrisiko senken.Um die seit dem Jahr 2008 ohnehin schon vermehrten Fehltage einzudämmen, haben Arbeitgeberverbände vorgeschlagen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu reduzieren oder Karenztage einzuführen.

Was Praxisinhaber konkret tun können

Steigende Fehlzeiten lassen sich nicht allein durch Statistiken erklären – sie müssen aktiv gemanagt werden. Diese Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt:

  • 1. Rückkehrgespräch einführen Nach jeder Erkrankung ab drei Tagen ein kurzes, wertschätzendes Gespräch führen. Nicht als Kontrolle, sondern als Signal: Wir nehmen wahr, dass Sie gefehlt haben, und fragen, ob alles in Ordnung ist. Studien zeigen, dass allein dieses Gespräch Fehlzeiten messbar reduziert.

  • 2. Auffällige Fehlzeiten früh ansprechen Wer mehr als drei kurze Erkrankungen pro Jahr hat, sollte das Gespräch suchen – sachlich, ohne Vorwurf. Oft stecken dahinter lösbare Probleme: Überlastung, Konflikte im Team oder private Belastungen.

  • 3. Anwesenheitsprämie prüfen Eine finanzielle Anerkennung für geringe Fehlzeiten kann wirken – muss aber juristisch sauber formuliert sein. Unbedingt rechtlich beraten lassen, bevor eine entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag aufgenommen wird.

  • 4. Betriebliche Prävention stärken Schutzausrüstung konsequent einsetzen, Impfangebote machen, auf Hygiene im Pausenraum achten. Gerade in Zahnarztpraxen mit hohem Infektionsrisiko zahlt sich Prävention direkt aus.

  • 5. Führungskultur reflektieren Fehlzeiten sind oft ein Frühwarnsystem. Hohe Ausfallquoten im Team können auf Überlastung, mangelnde Wertschätzung oder schlechte Kommunikation hinweisen – nicht nur auf Krankheit.

Ob sich die Politik zu einem solchen Schritt durchringen kann, ist jedoch mehr als fraglich.Zahnärzte, die die Fehltage in ihrer Praxis reduzieren wollen, können ihre Arbeitnehmer allerdings mit einer sogenannten Anwesenheitsprämie locken, die gezahlt wird, wenn eine ZFA oder ein angestellter Kollege eine bestimmte Zahl an Fehltagen pro Jahr unterschreitet. Dabei sollten sich Praxischefs aber unbedingt juristisch beraten lassen. Denn schon kleine Ungenauigkeiten in der Formulierung können dazu führen, dass ein Gericht die Klausel kippt. Im schlimmsten Fall muss der Zahnarzt dann die volle Prämie zahlen, obwohl die ZFA nicht durch Anwesenheit, sondern durch eine besonders hohe Zahl von Fehltagen aufgefallen ist.

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