Arbeitsrecht
Kündigung in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses
Bei neuen Mitarbeitern wird in der Regel eine sechsmonatige Arbeitszeit vereinbart. Doch auch wenn der Arbeitsvertrag den Begriff der „Probezeit“ nicht enthält, können sich Praxischefs im ersten halben Jahr recht unkompliziert von neu eingestellten Arbeitnehmern trennen. Allerdings gilt es, bestimmte Fallstricke zu vermeiden.
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