Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Arbeitsrecht
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Arbeitsrechtliche Herausforderungen bei Cannabis-Konsum

Die mit dem nun legalen Konsum bestehenden Herausforderungen für Arbeitgeber sind dabei gar nicht so neu, nur eben wieder präsenter geworden. Tatsächlich kommt es im arbeitsrechtlichen Bereich weniger auf die Legalität der konsumierten Droge an, sondern darauf, wie sehr der Konsum die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigt und das Unfallrisiko erhöht. Das gilt für legale Drogen wie Alkohol und nun Cannabis ebenso wie für sämtliche illegalen Substanzen.

Wichtig für die Beurteilung, ob eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorliegt, ist die Art der jeweiligen Tätigkeit. Gerade Zahnärzte und die am Patienten agierenden Mitarbeiter tragen nicht nur die Verantwortung für ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die ihrer Patienten. Wer hier also unter Drogeneinfluss zur Arbeit erscheint, ist höchstwahrscheinlich nicht in der Lage, seine Tätigkeit sicher auszuführen. Hier sollten Arbeitgeber unbedingt aktiv werden.

Rechtliche Grundlagen: Die Legalisierung von Cannabis

Am 1. April 2024 trat das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Konsumcannabisgesetz - CanG) in Kraft, das Cannabis und nicht-synthetisches THC aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausnimmt und damit den privaten Konsum legalisiert. Hiervon gesondert betrachtet wird nach wie vor der im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelte Konsum zu medizinischen Zwecken. Keines der genannten Gesetze enthält dabei ein generelles Verbot des Konsums am Arbeitsplatz, auch nicht, wenn dieser eine medizinische Einrichtung ist.

Regelungsmöglichkeiten für Zahnärzte als Arbeitgeber

Arbeitgeber haben das Recht und die Pflicht, im Rahmen ihres Weisungs- und Direktionsrechts Regelungen zu erlassen, die unter anderem den Konsum von Cannabis und Alkohol während und auch vor der Arbeitszeit steuern. Für den Konsum während der Arbeitszeit ist dies einfach nachzuvollziehen und zu regeln. Komplizierter wird es, wenn die Droge in der Freizeit konsumiert wird, denn das geht den Arbeitgeber erst mal nichts an. Anders zu beurteilen ist dies allerdings dann, wenn Folgen des Drogenkonsums in die Arbeitszeit fortwirken und die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Hier helfen nur klare Regeln und eine deutliche Kommunikation gegenüber den Mitarbeitenden.

Null-Toleranz-Politik für den Konsum von legalen und illegalen Drogen in der Arbeit

Die effektivste und deutlichste Maßnahme ist die Einführung einer Null-Toleranz-Grenze für den Konsum von legalen und illegalen Drogen vor und während der Arbeitszeit. Diese Regelung ist besonders in Berufen mit hohem Sicherheitsrisiko, wie in der Zahnmedizin, angebracht. Mitarbeiter, die in ihrer Freizeit Cannabis konsumieren, müssen sicherstellen, dass keine Restwirkungen während der Arbeitszeit vorliegen. Diese Null-Toleranz-Politik birgt gleichwohl ihre Risiken. Da hier weit in die Freizeit der Arbeitnehmer eingegriffen wird, ist eine solche Regelung nur dann rechtlich haltbar, wenn sie verhältnismäßig und gut begründet ist. Gerade auch im Hinblick auf den medizinischen Einsatz von Cannabis müssen hier gut durchdachte und präzise Regelungen gefunden werden.

Arbeitsvertragliche Regelungen zu Umgang mit Drogen

Die Regelung zum Umgang mit Drogen in der Praxis kann auch direkt im Arbeitsvertrag oder als vertragliche Zusatzvereinbarung geschlossen werden. Auch hier muss auf eine klare und verhältnismäßige Formulierung geachtet werden.

Sanktionen und Konsequenzen bei Drogenkonsum in der Belegschaft

Arbeitnehmer, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen und ihre Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß erbringen können, verstoßen gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. In solchen Fällen kommt ein zeitweises Beschäftigungsverbot in Betracht, wenn der Arbeitnehmer eine Gefahr für sich und andere darstellt. Weitere Maßnahmen sind Abmahnungen bis hin zur ordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung. Welche Maßnahme die richtige ist, ist abhängig von der Schwere des Verstoßes und immer im Einzelfall zu beurteilen.

Handlungsempfehlung für den Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz

Die Legalisierung von Cannabis hat die Diskussion zum Drogenkonsum am Arbeitsplatz wieder in den Fokus gerückt und ist eine gute Gelegenheit, die in der eigenen Praxis bestehenden Regelungen zu aktualisieren und aktiv zu kommunizieren. Je klarer die internen Regelungen zum Konsum von Cannabis und Alkohol am Arbeitsplatz sind, desto sicherer wird der Arbeitsplatz für Mitarbeiter und Patienten. Werden dann wirklich einmal die arbeitsrechtlichen Sanktionen erforderlich, können Streitigkeiten hierüber seriös und mit Hinweis auf eindeutige Regelungen einfach und zügig beendet werden.

Nadine Ettling

Nadine Ettling

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, Lyck+Pätzold healthcare.recht

ettling@medizinanwaelte.de

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