Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
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Ästhetisch-Plastische Behandlungen und Eingriffe sind gefragter denn je. Das geht aus den Daten hervor, die die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) veröffentlicht hat. Gefragt sind vorwiegend nicht invasive Behandlungen, etwa mit Botulinum (vulgo: Botox genannt) oder Faltenunterspritzungen mit Fillern.

Was ist Botox – medizinisch und kosmetisch erklärt

Botulinumtoxin Typ A blockiert Nervenimpulse und glättet Falten. Die Wirkung hält meist 3–6 Monate an. Risiken bestehen vor allem bei unsachgemäßer Anwendung.

Botox

  • Wirkstoff: Botulinumtoxin Typ A

  • Ursprung: Ein von dem Bakterium Clostridium botulinum produziertes Neurotoxin

  • Medizinische Anwendung: Behandlung von Muskelspasmen, übermäßigem Schwitzen (Hyperhidrose), chronischen Migränen, Blasenproblemen und neurologischen Störungen.

  • Kosmetische Anwendung: Reduzierung von Gesichtsfalten, insbesondere an Stirn, Augenbrauen und um die Augen (Krähenfüße).

  • Wirkungsweise: Blockiert die Freisetzung von Acetylcholin, einem Neurotransmitter, wodurch die Muskelaktivität vorübergehend gelähmt wird.

  • Dauer der Wirkung: 3 bis 6 Monate, abhängig von der behandelten Region und individuellen Faktoren.

  • Nebenwirkungen: Leichte Schmerzen an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen, Grippe-ähnliche Symptome, in seltenen Fällen hängende Augenlider oder Augenbrauen.

Wer darf Botox spritzen?

Nur approbierte Ärztinnen und Ärzte dürfen Botox oder Hyaluronsäure injizieren. Das gilt unabhängig von der Fachrichtung des Arztes oder der Ärztin. Die Anwendung gilt aber als Heilkunde und ist erlaubnispflichtig.

Grundsätzlich gilt: Das Unterspritzen von Falten und Fältchen mit Botulinustoxin (Botox) birgt gewisse Risiken. Die Behandlungen werden daher immer als eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde qualifiziert.

Welche Grenzen gelten für Zahnärzte?

Zahnärzte dürfen ästhetische Injektionen nur im Mund- und Lippenrotbereich durchführen. Behandlungen an Stirn oder Augen sind ohne ärztliche Approbation verboten.

5. Gerichtsurteil: OVG NRW zieht klare Linie

DDas Oberverwaltungsgericht NRW (Az. 13 A 1210/11) bestätigte: Faltenbehandlungen außerhalb des Mundbereichs überschreiten die zahnärztliche Befugnis – sofern nicht zusätzlich zur Approbation als Zahnarzt auch eine ärztliche Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis besessen wird. Diese Einschränkung hat zuletzt das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt (vgl. OVG NRW, Az.: 13 A 1210/11).

Zahnarzt darf kein Botox in die Stirn spritzen

Im konkreten Fall hatte eine Zahnärztin Faltenunterspritzungen im Stirn-, Augen- und Halsbereich, zur Lippen- und Faltenunterfüllung sowie die Therapie der Migräneerkrankung und die Behandlung der Hyperhidrose durchgeführt.  Obwohl ihr dies immer wieder per Ordnungsverfügung untersagt worden war, hielt sie an ihrer Praxis fest und wurde in den Folgejahren dreimal wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde von Strafgerichten zu Geldstrafen verurteilt.

Aufgrund dieser beharrlichen Verstöße entzog die Bezirksregierung ihr schließlich sogar die Approbation. Die den Strafurteilen zugrunde liegenden Taten zeigten, dass die Zahnärztin trotz bestandskräftiger Ordnungsverfügung und erfolgter Verurteilungen nicht bereit sei, die Grenzen ihrer beruflichen Tätigkeit zu erkennen und zu achten. Dies belege seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs.

Auch wenn man sich die Frage stellen muss, warum sich die betroffene Zahnärztin so beharrlich weigerte, den behördlichen Anordnungen Folge zu leisten, so waren einige der Argumente, die sie vor Gericht vorbrachte, durchaus plausibel. Denn die Tatsache, dass Zahnärzten zwar die Kompetenz zu allgemeinen Faltenbehandlungen abgesprochen wird, Heilpraktiker aber ohne Weiteres auch jenseits des Lippenrotbereiches entsprechende Injektionen setzen dürfen, ist zumindest erstaunlich.

Heilpraktiker und Kosmetiker: Wer darf was?

Heilpraktiker mit Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) dürfen Botox spritzen, aber nicht verordnen.

Kosmetikerinnen und Kosmetiker dürfen weder Faltenunterspritzung mit Botox, noch mit Hyaluron noch mit anderen, vergleichbaren Substanzen durchführen. Tun sie es doch, machen sie sich wegen Körperverletzung strafbar, entschied u.a. das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 4 U 197/11).

Wirtschaftliche Bedeutung ästhetischer Zahnmedizin

Laut BZÄK machen ästhetische Leistungen wie Bleaching oder Veneers bei 35 % der Zahnärzte einen relevanten Umsatzanteil aus – Tendenz steigend.

Ästhetische Zahnbehandlungen: Wachsende Bedeutung in der Zahnmedizin

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnheilkunde (DGÄZ) berichtet, dass ästhetische Behandlungen in der Zahnmedizin zunehmend nachgefragt werden. Besonders Verfahren wie Bleaching und Veneers erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Laut DGÄZ stieg die Nachfrage nach kosmetischen Zahnbehandlungen im Jahr 2022 um etwa 12 %. Ein wachsender Trend ist auch die Verwendung von minimalinvasiven Techniken, die Patienten schnelle ästhetische Verbesserungen bieten.

Wirtschaftlicher Einfluss auf die ästhetische Zahnmedizin

Zahnärzte, die sich auf ästhetische Behandlungen spezialisieren, verzeichnen eine deutliche Steigerung der Umsätze. Laut einer Umfrage der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) im Jahr 2022 geben etwa 35 % der befragten Zahnärzte an, dass ästhetische Behandlungen wie Bleaching und Zahnkorrekturen einen wichtigen Bestandteil ihrer Praxiseinnahmen ausmachen. Es wird erwartet, dass dieser Anteil in den kommenden Jahren weiter steigen wird, da die Nachfrage nach kosmetischen Eingriffen wächst und Patienten bereit sind, in ihr Aussehen zu investieren​.

FAQ

Dürfen Zahnärzte Botox spritzen?

Ja, Zahnärzte dürfen Botox spritzen, sofern sie die notwendige Qualifikation und Erfahrung nachweisen können, allerdings nur im Lippenrotbereich.

Welche ästhetischen Behandlungen sind Zahnärzten sonst noch erlaubt?

Bleaching, Veneers, Zahnschmuck und andere zahnmedizinische Verfahren.

Was droht bei Verstößen?

Bußgelder, Strafverfahren oder Approbationsentzug.

Warum dürfen Heilpraktiker mehr als Zahnärzte?

Weil ihre Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht auf ein Fachgebiet beschränkt ist.

Wie entwickelt sich der Markt?

Die Nachfrage nach minimalinvasiven Behandlungen wächst jährlich um rund 15 %.

Was ist der Unterschied zwischen einer zahnärztlichen und einer ärztlichen Approbation im Kontext ästhetischer Behandlungen?

Die zahnärztliche Approbation beschränkt sich auf die Mund- und Kieferheilkunde, während eine ärztliche Approbation einen breiteren Rahmen für ästhetische Behandlungen im gesamten Gesicht, einschließlich Stirn- und Augenbereich, ermöglicht​.

Warum werden ästhetische Behandlungen durch Zahnärzte rechtlich eingeschränkt?

Die Einschränkungen basieren auf dem deutschen Heilkundegesetz, das festlegt, dass Zahnärzte nur in ihrem Fachgebiet – der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde – tätig sein dürfen. Eingriffe außerhalb dieses Bereichs sind ihnen nur mit zusätzlicher ärztlicher Qualifikation erlaubt.

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