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Recht & Steuern

Welche Ausgaben können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen steuerlich absetzen?

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Soweit die Kosten beruflich veranlasst sind, kann ein Arbeitnehmer und eine Arbeitnehmerin folgendes absetzen:

  • Pendlerpauschale – die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

  • Fahrtkosten bei Behinderung

  • Arbeitsmittel, Werkzeuge

  • Kontoführungsgebühren

  • Kammerbeiträge, Verbandsbeiträge, Berufsverbände, Gewerkschaftsbeiträge, Berufshaftpflicht, beruflicher Anteil der Unfallversicherung und der Rechtsschutzversicherung

  • Büromöbel, Computer, EDV-Kosten, Software, Drucker, Porto, Büromaterial

  • Kosten für Onlinemeetings (z. B. Kamera, Mikrofon, Lautsprecher)

  • Fachliteratur, Fachbücher, Fachzeitschriften, Kosten von Online-Bibliotheken

  • Abschreibung für berufliche Anschaffungen und Investitionen

  • Steuerberatungskosten, Kosten des Lohnsteuerhilfevereines

  • Unfallkosten auf der beruflichen Fahrt

  • Typische Berufsbekleidung und deren Reinigungskosten

  • Beruflicher Anteil des Handys und der Handy-, Festnetzkosten, Internetkosten, Telekommunikationskosten

  • Fortbildungskosten, Fortbildungsgebühren, Reisekosten der Fortbildung

  • Fahrtkosten für berufliche Fahrten, Verpflegungsmehraufwand, berufliche Übernachtungskosten und Reisenebenkosten

  • Kosten der doppelten Haushaltsführung (z. B. Mehraufwand für Verpflegung, Kosten der Unterkunft, Fahrtkosten, Einrichtungskosten)

  • Verpflegungsmehraufwand für Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit

  • Bewerbungskosten, Kosten Führungszeugnis, Kosten Passbilder

  • Umzugskosten, Umzugskostenpauschale

  • Kosten für eine Zusatzausbildung oder Zweitausbildung (z. B. Gebühren, Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Reisekosten)

  • Kosten für die Promotion

  • Arbeitszimmer, Einrichtung und Arbeitsmittel für das Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale, Tagespauschale

  • Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten: Übungsleiterpauschale (für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer) bis 3.000 Euro (beim Ansatz der Freibeträge entfällt der Ansatz weiterer Kosten für den Bereich)

  • Ehrenamtspauschale bis 840 Euro (beim Ansatz der Freibeträge entfällt der Ansatz weiterer Kosten für den Bereich)

  • In Ausnahmefällen Kosten für Tiere, z. B. Therapiehund, Begleithund.

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