Was kann ich als Arbeitnehmer als Werbungskosten bei der Steuer absetzen?
Sabine Banse-FunkeHäufig werde ich als Steuerberaterin von Mandanten gefragt: Was kann ich als Arbeitnehmer alles bei der Einkommensteuer absetzen? Dabei stelle ich immer wieder fest, dass es viele Posten gibt, die nicht als absetzbar bekannt sind oder auch gerne mal vergessen werden, bei der Steuer anzusetzen. Die folgende Übersicht enthält eine beispielhafte Auflistung der absetzbaren Kosten und soll bei der Erstellung der Steuererklärung helfen.
Welche Ausgaben können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen steuerlich absetzen?
Soweit die Kosten beruflich veranlasst sind, kann ein Arbeitnehmer und eine Arbeitnehmerin folgendes absetzen:
Pendlerpauschale – die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Fahrtkosten bei Behinderung
Arbeitsmittel, Werkzeuge
Kontoführungsgebühren
Kammerbeiträge, Verbandsbeiträge, Berufsverbände, Gewerkschaftsbeiträge, Berufshaftpflicht, beruflicher Anteil der Unfallversicherung und der Rechtsschutzversicherung
Büromöbel, Computer, EDV-Kosten, Software, Drucker, Porto, Büromaterial
Kosten für Onlinemeetings (z. B. Kamera, Mikrofon, Lautsprecher)
Fachliteratur, Fachbücher, Fachzeitschriften, Kosten von Online-Bibliotheken
Abschreibung für berufliche Anschaffungen und Investitionen
Steuerberatungskosten, Kosten des Lohnsteuerhilfevereines
Unfallkosten auf der beruflichen Fahrt
Typische Berufsbekleidung und deren Reinigungskosten
Beruflicher Anteil des Handys und der Handy-, Festnetzkosten, Internetkosten, Telekommunikationskosten
Fortbildungskosten, Fortbildungsgebühren, Reisekosten der Fortbildung
Fahrtkosten für berufliche Fahrten, Verpflegungsmehraufwand, berufliche Übernachtungskosten und Reisenebenkosten
Kosten der doppelten Haushaltsführung (z. B. Mehraufwand für Verpflegung, Kosten der Unterkunft, Fahrtkosten, Einrichtungskosten)
Verpflegungsmehraufwand für Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit
Bewerbungskosten, Kosten Führungszeugnis, Kosten Passbilder
Umzugskosten, Umzugskostenpauschale
Kosten für eine Zusatzausbildung oder Zweitausbildung (z. B. Gebühren, Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Reisekosten)
Kosten für die Promotion
Arbeitszimmer, Einrichtung und Arbeitsmittel für das Arbeitszimmer, Homeoffice-Pauschale, Tagespauschale
Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten: Übungsleiterpauschale (für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer) bis 3.000 Euro (beim Ansatz der Freibeträge entfällt der Ansatz weiterer Kosten für den Bereich)
Ehrenamtspauschale bis 840 Euro (beim Ansatz der Freibeträge entfällt der Ansatz weiterer Kosten für den Bereich)
In Ausnahmefällen Kosten für Tiere, z. B. Therapiehund, Begleithund.