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Zahnmedizin

Der Evaluationsbericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) belegt die laut deren Aussage „verheerenden Auswirkungen des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) auf die Parodontitisversorgung in Deutschland“.

PAR-Präventionsstrategie würde eigentlich Wirkung zeigen

„Unsere Evaluation zeigt, dass die Zahl der Parodontitisbehandlungen nach Einführung der neuen, präventionsorientierten Behandlungsrichtlinie im Juli 2021 auch aufgrund des erleichterten Zugangs zur Therapie gestiegen ist – ein voller Erfolg für die Patientenversorgung“, sagt Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Die Regelungen des GKV-FinStG führen jetzt aber dazu, dass die Mittel nicht ausreichen, um die neue Parodontitistherapie flächendeckend auf ein Niveau zu heben, das der hohen Krankheitslast angemessen ist.“

Blieben die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert, würde laut Hendges der rückläufige Trend bei den Neuversorgungsfällen zwangsläufig anhalten. „Dies käme einem Scheitern der neuen, präventionsorientierten Parodontitisversorgung gleich und würde die Negativfolgen für die Patientenversorgung weiter verschlimmern“, sagt er. Hinzu kämmen erhebliche finanzielle Belastungen für die Krankenkassen durch Folgekosten im zahnmedizinischen, aber auch im allgemeinmedizinischen Bereich.

die KZBV sieht daher dringenden politischen Handlungsbedarf: „Es ist zwingend erforderlich, die Leistungen der Parodontitistherapie von der Budgetierung des GKV-FinStG noch in diesem Jahr auszu-nehmen“, betont der Vorstandsvorsitzende.

Ergebnisse des Evaluationsberichtes

  • Im Juli 2023 lag die Zahl der PAR-Neubehandlungen lediglich bei rund 92.400 Neubehandlungsfällen, was einen Rückfall auf das Niveau vor Einführung der neuen, präventionsorientierten PAR-Behandlungsstrecke bedeutet.
  • Trotz rückläufiger neuer Behandlungsfälle steigt im Jahr 2023 durch Folgeleistungen aus bereits begonnenen Behandlungen die Gesamtleistungsmengen. Die Regelungen des GKV-FinStG führen dazu, dass die Mittel nicht ausreichen und zunächst für die Weiterbehandlung der in den Vorjahren begonnenen Fälle aufgewendet werden müssen.
  • Aufgrund der vertraglichen Regelungen ergeben sich regional unterschiedlich starke Auswirkungen des GKV-FinStG. Die Versorgungslage der Versicherten hängt davon ab, in welchem Bundesland der Versicherte behandelt wird und bei welcher Krankenkasse er versichert ist.
  • Die Auswirkungen des GKV-FinStG sind mit erheblichen Folgekosten für die Krankenkassen verbunden. Im zahnärztlichen Bereich summieren sich diese auf rund 200 Mio. Euro jährlich.

Indirekte Krankheitskosten von unbehandelter Parodontitis (z. B. durch Produktivitätsverlust aufgrund der Abwesenheit vom Arbeitsplatz, Zahnlosigkeit oder unbehandelter Karies bei Patienten mit Parodontitis) liegen laut einer international vergleichenden Studie für Deutschland bei rund 34,79 Mrd. Euro. Die konsequente Therapie von Parodontitis würde diese Kosten zumindest reduzieren und die Wirtschaft entlasten.

Der vollständige Evaluationsbericht und eine Kurzfassung des Berichts können hier abgerufen werden.

Quelle: KZBV