Was die neue Entgelttransparenz-Richtlinie für Zahnarztpraxen und MVZ bedeutet
Nadine EttlingDie Anforderungen an Gehaltstransparenz steigen – und das nicht nur moralisch, sondern gesetzlich. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 gilt seit Juni 2023 und sollte bis spätestens Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit gewinnen neue Transparenz- und Auskunftspflichten in Zahnarztpraxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an Bedeutung. Wer jetzt handelt, spart später jede Menge Nerven – und steht im hart umkämpften Fachkräftemarkt besser da.
Schon beim Recruiting ändern sich die Spielregeln spürbar: Bewerber haben künftig das Recht, vor Vertragsabschluss zu erfahren, welche Gehaltsspannen für ihre Rolle vorgesehen sind.
Der Praxistipp: Neue Regeln für Bewerbungsprozess
Die Angabe muss nicht zwingend in der Stellenausschreibung erfolgen, sollte aber spätestens bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch transparent kommuniziert werden. Fragen nach der bisherigen Gehaltsentwicklung des Bewerbers sind nach der Richtlinie ausdrücklich untersagt. Die Vergangenheit bleibt also, wo sie hingehört – im abgeschlossenen Lebenslauf. Stattdessen werden Praxen verpflichtet, ihre Gehaltsstrukturen und Kriterien klar zu dokumentieren und zu kommunizieren, um Willkür und Diskriminierung auszuschließen.
Der Handlungsdruck steigt: Auskunftsrechte der Beschäftigten
Mit Blick auf die interne Transparenz und Auskunftsrechte der Beschäftigten steigt der Handlungsdruck. Angestellte können künftig auf Wunsch Auskunft über das Durchschnittsgehalt in einer vergleichbaren Gruppe verlangen – und zwar nach einzelnen Entgeltbestandteilen differenziert. Die Vergleichsgruppen werden enger gefasst, sodass auch in kleineren Praxen und MVZ verbindliche Vergütungsstrukturen gefordert sind. Arbeitgeber werden verpflichtet jährlich über diese Rechte zu informieren und zeitnah auf Anfragen zu antworten. Wer solide Prozesse und einen sauberen „Datenhaushalt“ hat, ist klar im Vorteil. Vertragsklauseln, die Beschäftigte zur Geheimhaltung ihrer Vergütung verpflichten („Pay-Secrecy“), werden rechtlich riskant – denn Mitarbeitende dürfen künftig offen über ihre Gehälter sprechen und Informationen einfordern.
Was bedeutet die neue Richtlinie für Zahnarztpraxen außerdem?
Für größere Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten bringt die Richtlinie zusätzliche Berichtspflichten mit sich. Es werden nicht nur Grundgehälter veröffentlicht, sondern auch variable Bestandteile und Quartalsverteilungen. Zeigt sich in einer Beschäftigtengruppe eine geschlechtsbezogene Gehaltslücke von mindestens fünf Prozent besteht akuter Handlungsbedarf.
Auch kleinere Praxen und MVZ sind betroffen: Transparente Vergütungskriterien, Dokumentationspflichten und Auskunftsprozesse gelten unabhängig von der Größe. Wer frühzeitig seine Vergütungssysteme objektiv, nachvollziehbar und geschlechtsneutral gestaltet, verhindert später Streit und unangenehme öffentliche Diskussionen. Strukturierte Gehälter, definierte Kriterien für Einstiegs- und Entwicklungsgehälter sowie klar geregelte variable Bestandteile sind die Zukunft – idealerweise ergänzt um standardisierte Antwortschreiben für Auskunftsersuchen und datenschutzrechtlich saubere Prozesse.
Juristische Hilfe lohnt sich
Mit juristischer Unterstützung vermeiden Sie unnötige Risiken und steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber nachhaltig. Mit fachlicher Expertise unterstützen wir dabei, bestehende Vergütungssysteme sicher zu überprüfen, diskriminierungsfreie neue Konzepte zu entwickeln und alle erforderlichen Dokumentations- und Reportingprozesse effizient zu gestalten.
Fazit: Mit klaren Prozessen zum Fachkräftevorteil
Die gesetzlichen Vorgaben zur Gehaltstransparenz werden strenger – und die Umsetzungspflichten sind schon jetzt absehbar. Praxen und MVZ sollten objektive, geschlechtsneutrale Kriterien für Einstiegs- und Entwicklungssaläre festlegen, die Recruiting-Prozesse entsprechend anpassen und interne Strukturen für Auskunft, Dokumentation und Reporting schaffen. Wer jetzt handelt, setzt die richtigen Signale für Rechtssicherheit, attraktive Arbeitsbedingungen und einen klaren Vorsprung bei der Gewinnung von Fachkräften.
Nadine Ettling
Lyck+Pätzold healthcare.recht (Website)