Stresstest für Ihre Vermögens- und Nachfolgeplanung: Wie „Probesterben“ bestehende Probleme aufdeckt
Gerd HübnerUm herauszufinden, ob die Vermögensweitergabe den eigenen Vorstellungen entspricht, gibt es den Kniff des „Probesterbens“. Julia Hellfeuer von der CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in München erläutert, wie das abläuft, was dabei herauskommen kann und wie man sich auf das Ableben besser vorbereitet.
Frau Hellfeuer, bitte erläutern Sie kurz, um was es beim Probesterben geht…
Julia Hellfeuer: Im Kern ist das Probesterben ein Stresstest für die bestehende Vermögens- und Nachfolgeplanung. Wir simulieren den Erbfall und unterstellen dabei, der Mandant würde heute versterben. Im Anschluss prüfen wir, welche rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen tatsächlich eintreten würden.
Es geht hier um sehr konkrete Fragen:
Ist genügend Liquidität für die Erbschaftsteuer vorhanden?
Kann das Unternehmen, sofern eines vorhanden ist, fortgeführt werden?
Ist der Ehepartner ausreichend abgesichert?
Erhalten die Kinder das, was der Erblasser ihnen zugedacht hat?
Wie reagieren Ihre Mandanten darauf und sind sie offen dafür, auf Probe zu sterben?
Julia Hellfeuer: Manche sind zunächst irritiert, manche schmunzeln. Inhaltlich verstehen die meisten den Nutzen aber sehr schnell, weil es konkret darum geht, sich mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen des eigenen Todes auseinanderzusetzen.
Gerade Unternehmer und vermögende Privatpersonen haben häufig ein starkes Verantwortungsgefühl gegenüber ihrer Familie, aber auch gegenüber dem eigenen Unternehmen, Mitarbeitern oder Mitgesellschaftern. Sie möchten vermeiden, dass ihre Angehörigen neben der emotionalen Belastung plötzlich mit ungeklärten Vermögensfragen, hohen Steuerforderungen oder Streitigkeiten konfrontiert werden.
Unklare oder nicht aufeinander abgestimmte Regelungen können zudem erhebliches Konfliktpotenzial innerhalb einer Familie schaffen. Solange der Vermögensinhaber selbst handeln kann, lassen sich viele dieser Risiken noch erkennen und entschärfen.
Wie ist der genaue Ablauf?
Julia Hellfeuer: Das Probesterben beginnt mit einer möglichst vollständigen Bestandsaufnahme der Lebenssituation des Erblassers, bei der wir insbesondere Vermögen und Verbindlichkeiten, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Bank- und Depotvermögen, Versicherungen sowie gegebenenfalls Auslandsvermögen und vieles mehr erfassen.
Ebenso betrachten wir die familiären Verhältnisse und sämtliche für die Nachfolge relevanten Dokumente – also Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Gesellschaftsverträge, Vollmachten und bereits vorgenommene Schenkungen.
Anschließend wird ein fiktiver Todeszeitpunkt festgelegt, zum Beispiel der Tag des Gesprächs.
Und dann wird der Erbfall durchgespielt?
Julia Hellfeuer: Genau, und zwar konsequent: Wer erbt? Wer erhält welchen Vermögenswert? Welche Pflichtteils- oder sonstigen Ansprüche entstehen? Welche gesellschaftsrechtlichen Folgen treten ein? Wie hoch ist voraussichtlich die Erbschaftsteuer? Wann wird sie fällig und woher kommt die erforderliche Liquidität? Wer kann unmittelbar nach dem Todesfall handeln? Entstehen zwischen den Beteiligten Interessenkonflikte?
Auf diese Weise steht am Ende ein Soll-Ist-Vergleich: Was wollte der Mandant erreichen – und was würde nach der derzeitigen Gestaltung tatsächlich eintreten? Die Abweichungen bilden anschließend die Grundlage für die weitere Beratung.
Welche Probleme treten am häufigsten auf?
Julia Hellfeuer: Ein typisches Ergebnis sind Liquiditätsprobleme bei der Finanzierung der Erbschaftsteuer. Diese treten insbesondere dann auf, wenn ein Vermögen überwiegend aus Unternehmensanteilen oder Immobilien besteht. Im ungünstigsten Fall müssen Vermögenswerte verkauft oder Finanzierungen aufgenommen werden, obwohl genau dies im Sinne des Unternehmens beziehungsweise der Hinterbliebenen eigentlich vermieden werden sollte.
Eine andere Erkenntnis ist, dass die getroffene Vermögensverteilung nicht den tatsächlichen Wünschen des Erblassers entspricht, was auch auf die Unkenntnis der Pflichtteilsansprüche zurückzuführen ist. Dazu kommt entstehendes Konfliktpotenzial.
Wie ist die weitere Vorgehensweise?
Julia Hellfeuer: Eine Standardlösung gibt es nicht – dafür unterscheiden sich Familien, Vermögensstrukturen und Unternehmen zu stark. Der entscheidende Punkt ist, frühzeitig zu beginnen. Je früher sich jemand mit seiner Nachfolge beschäftigt, desto größer ist in der Regel der Gestaltungsspielraum.
Bei einer hohen erwarteten Erbschaftsteuer kann neben lebzeitigen Übertragungen etwa eine konkrete Liquiditätsplanung sinnvoll sein. Auch sollte bei der Vermögensverteilung eindeutig geregelt werden, wer welche Rechtsposition erhalten soll. Und um das Risiko von Erbstreitigkeiten zu reduzieren, braucht es klare und juristisch eindeutige Regelungen, eine frühzeitige Abstimmung der verschiedenen Dokumente und eine transparente Kommunikation.
Man muss immer bedenken, dass eine belastbare Analyse den Blick auf Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht erfordert. Deshalb braucht es auch Rechtsanwälte, Steuerberater und gegebenenfalls weitere Spezialisten. Eine fachliche Spezialisierung und eine gute Vernetzung sind bei der Auswahl des passenden Beraters deshalb essenziell.
Vielen Dank für das Gespräch!
Julia Hellfeuer ist angestellte Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, angehende Fachanwältin für Erbrecht sowie zertifizierte Testamentsvollstreckerin bei der Kanzlei CHP Rechtsanwalt & Steuerberater PartG mbB. Sie berät insbesondere in der Nachfolgeplanung, bei streitigen erbrechtlichen Auseinandersetzungen sowie in familienrechtlichen Fragestellungen.
Die häufigsten Irrtümer beim Vererben
Ich habe ein Testament, also ist alles geregelt
Das kann stimmen, allerdings ist die Frage, ob sich seit Erststellung des Testaments nicht vieles verändert hat. Gibt es eine neue Familienkonstellation, hat sich an der Struktur des Vermögens etwas verändert?Wir haben keine Kinder, also erbt mein Ehepartner ohnehin alles
Das ist in aller Regel nicht richtig, da zum Beispiel die Eltern des Partners ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch haben.In unserer Familie gibt es keinen Streit
Das mag stimmen, jedoch sind Erbengemeinschaften erfahrungsgemäß der Beginn von Streitigkeiten. Diese können langwierig und kostspielig sein. Erblasser sollten hier gegensteuern, zum Beispiel durch vorzeitige Schenkungen, eventuell kann ein Erbe zuvor ausbezahlt werden, wofür er im Gegenzug auf seinen Pflichtteil verzichtet. Auch das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers kann helfen Auseinandersetzungen zu vermeiden.Aufgrund des Familienvermögens ist die Erbschaftssteuer kein Problem
Das Problem ist in aller Regel die Liquidität. Unter Umständen muss zur Finanzierung der Erbschaftssteuer illiquides Vermögen verkauft werden, zum Beispiel eine Immobilie oder Unternehmensanteile. Das ist aber oft nicht gewünscht.Es bekommt automatisch jeder das, was er bekommen soll
Das ist selten der Fall und je komplexer die Familienkonstellation, desto unwahrscheinlicher ist das. Bei Patchwork-Familien kommt es zum Beispiel darauf an, welcher Partner zuerst stirbt. Deshalb ist ein Testament hier unerlässlich.Ich regle meine Nachfolge über Vermächtnisse
In einem Testament können nicht nur Vermächtnisnehmer bestimmt werden. Es braucht mindestens einen Erben.Das in der Ehe aufgebaute Vermögen ist Gemeinschaftsvermögen
Wenn kein Ehevertrag aufgesetzt wurde, dann besteht in der Regel eine Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass das Vermögen getrennt bleibt.
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