Woraus bestreiten Zahnarztpraxen in Deutschland das Gros ihrer Einnahmen? Wie entwickeln sich die Kosten der Praxen? Und was bleibt dem Zahnarzt mit eigener Praxis als Reinertrag? Diese Fragen beantwortet das Statistische Bundesamt im Bericht zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen.
Im Jahr 2019 beliefen sich die Einnahmen der Zahnarztpraxen in der Deutschland demnach auf durchschnittlich 721.000 Euro pro Praxis. Mehr als die Hälfte dieser Einnahmen (51,6 Prozent) resultierte aus der vertragszahnärztlichen Tätigkeit, also aus der Kassenabrechnung. Diese Zahl ist angesichts der Tatsache, dass das Gros der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert ist, nicht verwunderlich.
Durchschnittlicher Reinertrag in der Praxis
Was die Aufwendungen der Zahnarztpraxen anbelangt, ermittelt die Statistik aus Wiesbaden für das Jahr 2019 einen Durchschnitt von 470.000 Euro.
Setzt man die durchschnittlichen Einnahmen von 721.000 Euro und die Praxisaufwendungen ins Verhältnis, ergibt sich ein Reinertrag von 251.000 Euro pro Zahnarztpraxis.
Das ist deutlich mehr, als bei der vorangegangenen Erhebung im Jahr 2015. Damals lagen die durchschnittlichen Einnahmen noch bei 594.000 Euro pro Praxis. Der Reinertrag belief sich auf 214.000 Euro.
Was den Reinertrag vom Einkommen unterscheidet
Wichtig in diesem Zusammenhang ist es allerdings, mit einem weitverbreiteten Irrtum aufzuräumen. Denn anders, als in der breiten Öffentlichkeit oft angenommen, ist der Reinertrag, nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen eines Zahnarztes gleichzusetzen.
Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, lässt aber viele Aufwendungen des Zahnarztes unberücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder die Ausgaben für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenversorgung. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung des Praxisinhabers und seiner Familienangehörigen sowie die Beiträge zum Versorgungswerk der Zahnärzte sind noch nicht berücksichtigt.
Die Ausgaben für die Gehälter des zahnärztlichen Personals sind in den Aufwendungen hingegen schon enthalten. Sie variieren, je nachdem, ob ein Zahnarzt in einer Einzelpraxis arbeitete oder mit Kollegen kooperierte. Insgesamt beliefen sich die Personalaufwendungen im betrachteten Zeitraum auf 28,6 bzw. 29,3 Prozent der Einnahmen.
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