Heil- und Kostenplan in der Kieferorthopädie: Ein Überblick
Marzena SickingDer Heil- und Kostenplan (HKP) in der Kieferorthopädie sorgt für Kostentransparenz und Planungssicherheit. Was Patienten zu Aufbau, Kostenübernahme und Finanzierung wissen müssen.
Was genau ist ein Heil- und Kostenplan?
Der Heil- und Kostenplan ist ein verbindliches Dokument, das der Kieferorthopäde nach der Erstuntersuchung und Diagnose erstellt. Er dient dazu, die geplante Therapie zu dokumentieren und die Kosten für die Patientinnen und Patienten sowie für die Krankenkassen transparent zu machen. Neben der genauen Diagnose enthält der HKP eine Aufstellung der notwendigen Behandlungsmaßnahmen, der Behandlungsdauer und der voraussichtlichen Kosten.
Warum ist beim Kieferorthopäden ein Heil- und Kostenplan notwendig?
Er dient der Kostentransparenz für die Patientinnen und Patienten und ist Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Wer erstellt den Heil- und Kostenplan?
Der Kieferorthopäde erstellt den Plan nach der Erstuntersuchung und der Diagnose.
Wie lange ist ein Heil- und Kostenplan gültig?
Die Gültigkeit variiert, beträgt aber in der Regel 6 Monate.
Inhalte des Heil- und Kostenplans
Der HKP umfasst mehrere wichtige Informationen:
Diagnose: Beschreibung der Kieferfehlstellung und Behandlungsnotwendigkeit.
Behandlungsmaßnahmen: Geplante Therapieschritte, wie z. B. die Anpassung von Zahnspangen oder chirurgische Maßnahmen.
Kostenaufstellung: Aufgeschlüsselte Darstellung der zu erwartenden Kosten, ggf. nach GOZ.
Behandlungsdauer: Geschätzte Dauer der Therapie.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kostenübernahme richtet sich nach der Art der Krankenversicherung:
Gesetzliche Krankenversicherung
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr können Anspruch auf eine Kostenübernahme haben, wenn die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 3 bis 5 vorliegt. Eltern müssen in der Regel einen Eigenanteil von 20 % tragen, der nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet wird. Erwachsene müssen die Kosten meist selbst tragen, es sei denn, die Behandlung erfolgt aus medizinischer Notwendigkeit (z. B. bei einer kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung).
Private Krankenversicherung
Bei privat Versicherten hängt die Kostenübernahme vom individuellen Tarif ab. Der HKP sollte vor Behandlungsbeginn bei der Versicherung eingereicht werden, um die Erstattungsfähigkeit zu klären.
Was bedeutet „Eigenanteil“?
Bei gesetzlich Versicherten zahlen die Eltern während der Behandlung einen Eigenanteil (meist 20%), der nach erfolgreichem Abschluss erstattet wird.
Finanzierungsmöglichkeiten
Für Patientinnen und Patienten, die die Kosten teilweise oder vollständig selbst tragen müssen, bieten viele Kieferorthopäden flexible Finanzierungsmöglichkeiten, wie z. B. Ratenzahlungen. Es ist ratsam, dies frühzeitig mit der Praxis zu besprechen.
Muss ich den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung einreichen?
Ja, bei gesetzlich Versicherten muss der HKP vor Beginn von der Krankenkasse genehmigt werden.
Kann ich Änderungen am Heil- und Kostenplan vornehmen lassen?
Änderungen sind möglich, wenn sich während der Behandlung neue Notwendigkeiten ergeben. Ein aktualisierter HKP wird dann erstellt.
Was passiert, wenn ich den Kieferorthopäden wechseln möchte?
Ein neuer HKP wird von der neuen Praxis erstellt. Die vorherige Krankenkassengenehmigung kann dabei hilfreich sein.
Quelle:Bundeszahnärztekammer (BZÄK): www.bzaek.de, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): www.kzbv.de, Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO): www.dgkfo.de