BAGs als flexible Modelle für Gründer und Aussteiger
Nadine EttlingDer Trend geht zu gemeinschaftlichen Modellen in der zahnärztlichen Praxis. Gerade Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bieten zahlreiche Chancen – für Berufseinsteiger, die Familie und Praxis verbinden wollen, und für Praxisinhaber auf dem Weg zu einer gut geplanten Exitstrategie.
Gemeinschaftspraxis: Hier bietet sie Synergie und Flexibilität
Die Gemeinschaftspraxis basiert auf einem klaren Gesellschaftsvertrag. Zahnärztinnen und Zahnärzte arbeiten gemeinsam, haften gemeinsam, führen gemeinsam Patientenkartei und Abrechnung. Entscheidende Bereiche wie Personalführung, Organisation und Strukturveränderungen werden miteinander abgestimmt. Gewinne und Verluste werden nach vereinbarter Quote aufgeteilt. Die Aufteilung der Arbeitszeit ermöglicht längere und familienfreundlichere Öffnungszeiten. Kurzfristige Ausfälle werden leichter durch Vertretungsregelungen überbrückt. So bleibt die Patientenversorgung gesichert und jeder Partner erhält Freiraum für Familie oder individuelle Pausen. Auch die Verantwortung für das Team kann auf mehreren Schultern ruhen oder bei einer Person zentralisiert werden.
Für junge Gründerinnen und Gründer ist die Gemeinschaftspraxis oft der ideale Einstieg: Risiko, Kosten und Verantwortung werden geteilt. Familie und Beruf lassen sich durch gegenseitige Unterstützung und flexible Modelle leichter vereinen, als im klassischen Einzelmodell.
Für Berufsaussteiger kann die Gemeinschaftspraxis eine gute und langfristige Vorbereitung zur sukzessiven Übergabe der Praxis sein.
Entscheidungen erfordern allerdings Kompromissbereitschaft und klare Strukturen. Deshalb sollte der Gesellschaftsvertrag alle wichtigen Leitplanken enthalten und juristisch sauber erarbeitet werden. Ein KI-generierter Mustervertrag wird nie alle individuellen Besonderheiten berücksichtigen können. Hier sollten Sie auf Experten mit langjähriger Expertise vertrauen.
MVZ: Entwicklungsplattform und Exitstrategie zugleich
Das MVZ bietet noch größere Gestaltungsmöglichkeiten. Es kann als GmbH, GbR oder Partnerschaftsgesellschaft geführt werden. Die GmbH ermöglicht dabei auch Einzelgesellschaftern die Gründung. So kann auch eine Einzelpraxis in ein MVZ umstrukturiert werden. Gleichzeitig können mehrere Standorte und beliebig viele angestellte Kolleginnen und Kollegen geführt werden. Selbst fachübergreifende Strukturen sind möglich.
MVZs sind besonders flexibel: Praxisinhaber können den Umfang ihres Engagements nach Bedarf anpassen und sogar als Angestellte im eigenen MVZ weiterarbeiten. Auch ein schrittweiser Rückzug aus dem Praxisteil ist möglich – ideal als kontrollierte Exit-Option zum Berufsende. Die Verwaltung wird zentral gebündelt, was Freiräume für die zahnärztliche Tätigkeit schafft. Die Zahl angestellter Kollegen ist nicht beschränkt, so dass flexible Arbeitsmodelle und familienfreundliche Arbeitszeitkultur einfach umgesetzt werden können. Gründungsberechtigt sind – neben anderen Institutionen – nur zugelassene Vertragszahnärztinnen und -ärzte. Die Geschäftsführung kann bei Bedarf gleichwohl extern vergeben werden.
Für die Zulassung durch die KZV sind ein klarer Gesellschaftsvertrag, ein formaler Antrag, Versicherungsnachweise und zahlreiche weitere Dokumente unerlässlich. Dabei sollte anwaltliche und steuerliche Begleitung von Beginn an eingeplant werden, da sich die Anforderungen und administrativen Vorgaben häufig ändern.
Vorteile gemeinschaftlicher Modelle
Beide Modelle – Gemeinschaftspraxis und MVZ – unterstützen flexible Arbeitszeiten, sichern Rückhalt im Team und entlasten beim Management. Besonders die MVZ-Struktur ermöglicht rasches Wachstum und eine bessere Sicherung gegen wirtschaftliche Unsicherheiten. Familiengründung und Beruf lassen sich durch Teilzeit-, Tandem- oder Schichtsysteme nachhaltig vereinbaren. Das Risiko hängt nicht länger allein an einer Person.
Wer an den Ruhestand denkt, findet über gemeinschaftliche Modelle neue Exitmöglichkeiten. In der Berufsausübungsgemeinschaft kann eine schrittweise Übergabe des Praxisanteils vereinbart werden. Das MVZ erlaubt einen gleitenden Ausstieg und bietet die Möglichkeit, den eigenen Sitz als Anstellung fortzuführen. Die Praxisstruktur lässt sich so vorausschauend an neue Lebensphasen anpassen und der Wert der Praxis wird oft gesteigert.
Rechtliche und praktische Hinweise für Praxisübergabe
Beide Modelle verlangen eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Beratung und regelmäßige Überprüfung der Verträge. Gesellschaftsverträge müssen aktuell und individuell angepasst werden, um Probleme beim Wechsel oder Ausstieg von Partnern zu vermeiden. Für MVZs ist zusätzlich auf die vertragsärztlichen Besonderheiten des SGB V zu achten.
Sowohl bei Zusammenschluss als auch beim geplanten Exit sollten alle Beteiligten frühzeitig ihre Ziele, den Anteil am Wert und zur Sicherheit die Absprache zu Nachfolgeregelungen festlegen. Die Einbindung erfahrener Berater ist dabei Pflicht, nicht Kür.
Fazit
Gemeinschaftspraxis und MVZ stehen für moderne, flexible und zukunftsfähige Praxisführung. Beide bieten Antworten auf die Anforderungen einer neuen Zahnärztegeneration, sichern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – und machen den Übergang in den Ruhestand planbar und rechtssicher. Entscheidend ist, Kooperationsprojekte von Anfang an professionell zu begleiten, Verträge aktuell zu halten und Ziele offen zu kommunizieren. Wer auf Teamarbeit, klare Strukturen und Beratung setzt, schafft nachhaltigen Erfolg für sich und alle Beteiligten.
Nadine Ettling
Lyck+Pätzold healthcare.recht (Website)