Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Los geht es damit, worauf die Begeher momentan ihr Augenmerk richten, also die aktuellen Trends im Begehungsgeschehen:

 
  • Erst-/Re-Validierung der Aufbereitungsgeräte und Validierungsunterlagen für alle Schritte der Aufbereitung der Medizinprodukte.

  • ALLE Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung der Medizinprodukte.

  • Bestandsverzeichnis der aktiven Medizinprodukte, Medizinproduktebücher und Handbücher zu den Geräten.

  • Gebrauchsanweisungen zu den Medizinprodukten

  • Individueller Hygieneplan

  • Qualifikationsnachweise der freigabeberechtigten MitarbeiterInnen sowie der MitarbeiterInnen, die an der Aufbereitung beteiligt sind

  • Organigramm und Stellenbeschreibungen

  • Und ganz aktuell Filter, Filter, Filter! Filter im Reinigungs- und Desinfektionsgerät, im Thermodesinfektor, in der Behandlungseinheit. Wichtig zu wissen, in welchem Ihrer Medizinprodukte Filter verbaut sind und wann diese zu reinigen oder zu wechseln sind.

Es gibt eine Menge zu beachten und vorzubereiten, damit in der Begehung alles „rund läuft“!

Natürlich nicht zu vergessen: Ist der Termin da und der Begeher im Haus, freut dieser sich über ein freundliches Lächeln, auch wenn es in dem Moment eher schwerfällt, einen Kaffee oder Tee und ein bisschen Gebäck. Wir möchten alle, dass der Begeher sich in der Praxis wohl fühlt!

Entspannter wird die Situation, wenn man sich externe Unterstützung mit Expertise zu Hilfe holt. Denn es braucht Jemanden, der den Überblick behält und mit Rat und Tat zur Seite steht. Noch besser ist es, die Praxis und die QM-Dokumentation rechtzeitig und in Ruhe begehungssicher aufzustellen, und nicht erst dann, wenn die Ankündigung für die Praxisbegehung mit der Post hereingeflattert kommt.

Die häufigsten Fehler und Mängel

  • Unvollständige Bestandsverzeichnisse der aktiven Medizinprodukte.

  • Unvollständige/fehlende Arbeitsanweisungen.

  • Dokumentationspflichtige Maßnahme fehlt in den Aufzeichnungen, z. B. wurden Routinekontrollen an den Aufbereitungsgeräten nicht nachweislich dokumentiert.

  • Es wurden nicht alle Einzelschritte der Aufbereitung nachweislich dokumentiert freigegeben.

  • Aufbereitungsraum wird als „Mehrzweckraum“ missbraucht, d. h. Lagerung von Sterilgut oder anderen „Dingen“ ist nicht erlaubt.

  • Fehlende Erst-/Re-Validierung der eingesetzten Aufbereitungsgeräte.

  • Fehlende Qualifikation der Mitarbeiter, die an der Aufbereitung der Medizinprodukte beteiligt sind.

Daniela Lorbach

Daniela Lorbach

Daniela Lorbach unterstützt (Zahn-)Arztpraxen bei der Einführung und Weiterentwicklung eines effektiven und nachhaltigen QM-Systems in der Praxis. Als QMB (IHK) für die Zahnarztpraxis und zertifizierte Lead-Auditorin nach DIN EN ISO9001 steht sie für ein nach­haltiges, rechtssicheres und wirksames QM.

mail@qm-lorbach.de

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