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Recht & Steuern

Das E-Kennzeichen wurde 2015 im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) eingeführt und erlaubt es Kommunen und Städten, Sonderregeln für emissionslose Fahrzeuge zu erlassen. Die spezielle Kennzeichnung dieser Autos erfolgt über den Großbuchstaben E am Ende des normalen Kfz-Kennzeichens.

Wie profitiere ich vom E-Kennzeichen? 

Was für Vorteile ein Fahrzeughalter dank seines E-Kennzeichens hat, bestimmen die Kommunen. „Bundesweit einheitliche Vorteile für Elektroautos mit E-Kennzeichen gibt es leider nicht“, kritisiert Werner Thermann von der Tönjes Holding AG. „Durch die unterschiedlichen Rechtsordnungen kann etwas in einer Kommune erlaubt sein und in der nächsten Stadt eine Ordnungswidrigkeit darstellen.“

Folgende Vorteile kann eine Gemeinde beispielsweise bereitstellen:

  • Nutzung von kostenlosen Parkplätzen
  • kostenfreie Ladestationen
  • die Möglichkeit, auf Busspuren zu fahren
  • Aufhebung von Zufahrtsbeschränkungen oder Fahrverboten

Das sind die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen

Nur reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV), Brennstoffzellenautos (FCEV) und Fahrzeuge mit einer externen Lademöglichkeit wie Plug-in-Hybride (PHEV) erhalten E-Kennzeichen.

Fahrzeuge mit Hybridantrieb müssen entweder weniger als 50 Gramm CO2 ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren.

Neben Autos und Wohnmobilen erhalten auch Lieferwagen, Transporter, Trikes, Quads und Motorräder bei entsprechender Voraussetzung das E-Kennzeichen. 

Wo bekommt man das E-Kennzeichen?

Beantragen kann man das E-Kennzeichen bei jeder Kfz-Zulassungsstelle, wie Werner Thermann erläutert. „Interessierte benötigen neben den klassischen Dokumenten wie Zulassungsbescheinigungen, eVB-Nummer und Personalausweis einen Nachweis, der die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes bestätigt. Diesen gibt es in Form der EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder als Datenbestätigung vom Hersteller“, so der Brancheninsider des Zulassungsdienstleisters. Eine Verwendungspflicht für das spezielle E-Kennzeichen besteht für Elektroautos übrigens nicht. 

„Es lässt sich außerdem mit einem Saisonkennzeichen kombinieren – und die Verwendung als Wechselkennzeichen ist ebenfalls möglich“, erklärt der Experte. Was dagegen laut Thermann auch für Elektroautos unumgänglich ist: eine extra Umweltplakette, damit sich das Fahrzeug in Umweltzonen bewegen darf. 

Auch ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu reservieren. „Dabei müssen Interessierte allerdings beachten, dass zum „E“ nur noch maximal sieben Buchstaben und Ziffern inklusive dem Ortskürzel auf das E-Kennzeichen passen“, merkt der Experte der Tönjes Holding AG an. 

Wieviel kostet das Kennzeichen?

Die Kosten für ein E-Kennzeichen sind genauso hoch wie für normale Autokennzeichen. Im Schnitt kommen somit knapp 70 Euro zusammen, bei der Bearbeitung durch die Zulassungsstelle sowie die Anfertigung und Prägung der Kennzeichen im Schildershop.

„Wollen Interessierte von einem normalen Kennzeichen zum E-Kennzeichen wechseln, können sie es auch nachträglich beantragen“, sagt Thermann. „Das Kennzeichen ist dann dauerhaft für das Fahrzeug gültig.“

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Quelle: Tönjes Holding AG