Wann kommt es zur Betriebsprüfung in einer Zahnarztpraxis?
Eva NeuthingerEine Betriebsprüfung kommt oft unerwartet. Es gibt einige definierte Auslöser, wie etwa Kontrollmitteilungen, die Finanzämter untereinander versenden. Welche Konstellationen dazu führen, dass die Beamten die Praxis unter die Lupe nehmen.
Kontrollmitteilungen: Die Finanzämter tauschen sich aus
Die Finanzämter tauschen sich aus. „Das machen sie professionell. Der Fiskus hat eine ganze Reihe Informationsquellen“, sagt Steuerberater Oliver Hubl mit Kanzlei in Alfter bei Bonn. Das läuft zum Beispiel via Kontrollmitteilungen. Nach einer Betriebsprüfung in einer Firma schickt das Finanzamt Kontrollmitteilungen an jenes des jeweiligen Kunden.
Regelmäßig passiert das, wenn Zahnärzte Edelmetalle wie Zahngold einlösen und verkaufen. Das ist ein typischer Fall. Die Scheideanstalten geben den Namen und die Adresse des Verkäufers weiter, dazu sind sie verpflichtet.
Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen Einnahmen in der Steuererklärung deklarieren
Also sollte man nicht vergessen, solche Einnahmen in der Steuererklärung zu deklarieren. „Andernfalls handelt es sich um Steuerhinterziehung“, warnt Hubl. Die Finanzbeamten checken anhand von Kontrollmitteilungen gegebenenfalls auch, ob solche Praxiseinnahmen im jeweiligen Jahr verbucht wurden.
Noch ein Hinweis: Zahngold muss als Einnahme versteuert werden, selbst wenn der Erlös einem guten Zweck zukommt. Denn das Finanzamt geht sonst davon aus, dass die Patienten, denen das Edelmetall gehört, gespendet haben. Dann darf der Zahnarzt die Spendenbescheinigung steuerlich nicht geltend machen.
Achtung: Finanzamt prüft auch Vorsteuerabzug und sogar Anzeigen in Internetportalen und Zeitungen
Genauso sollte man beim Vorsteuerabzug – falls das in der Praxis relevant sein sollte – wie auch bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen achtsam sein. Das Finanzamt überprüft das alles, insbesondere bei auffallend hohen Beträgen. Wenn Lieferanten oder das Fremdlabor im Fokus einer Prüfung stehen, resultieren daraus häufiger Nachfragen von Seiten des Finanzamtes bei deren Geschäftspartnern.
Man muss auch wissen: Die Finanzbeamten machen sich die Arbeit, Anzeigen der Internetportale oder in Zeitungen zu verfolgen. Wenn Zahnärzte Vermögenswerte anbieten, kann eine Kontrollmitteilung folgen.
Welche anderen Auffälligkeiten eine Betriebsprüfung einer Zahnarztpraxis durch das Finanzamt auslösen können
Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe teilweise vermeidbarer Auffälligkeiten, auf die das Finanzamt reagiert. Beispiele:
Fristversäumnis: Der Zahnarzt reicht seine Steuererklärungen mehrfach verspätet ein, oder „Steuerschulden werden notorisch zu spät überwiesen. Wer das vermeiden will, erteilt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung“, rät Oliver Hubl.
Steuernachzahlung: Der Praxisumsatz entwickelt sich weitaus besser als gedacht. Der Zahnarzt versäumt es, die Steuervorauszahlungen unterjährig anpassen zu lassen. Daraus resultieren erhöhte Steuernachzahlungen.
Fehler: Falls bei der letzten Betriebsprüfung viele Fehler passiert sind, zeigt sich das Finanzamt besonders kritisch. Hohe Nachzahlungen in Folge einer Prüfung führen dazu, dass der nächste umfassende Check nicht lange auf sich warten lässt.
Umsatzschwankungen: Wenn es in einem Jahr ohne erkennbaren Grund zu Mehrumsätzen kommt, in anderen Jahren aber deutlich weniger Rechnungen geschrieben werden, findet das Finanzamt dies auffällig. Wer starke Umsatzschwankungen verzeichnet, sollte dem Fiskus im Zweifel einen plausiblen Grund liefern. Hintergrund: Mehr Umsatz bedeutet in der Regel gesteigerten Gewinn. Normalerweise schwankt dieser in Zahnarztpraxen nicht wesentlich, sondern hält sich mehr oder weniger konstant. Genauso gibt ein deutlich niedriger Gewinn als sonst Anlass für Kontrollen des Finanzamts – insbesondere falls er nicht reicht, um den Lebensstandard eines Zahnarztes zu finanzieren.
Einlagen: Das Finanzamt will auch wissen, woher das Geld kommt, wenn der Zahnarzt sehr hohe Einlagen aus seinem Privatvermögen leistet und über ein besonders hohes Vermögen verfügt. Die Beamten checken, ob möglicherweise an der Steuer vorbei Einnahmen erzielt wurden – etwa durch Gutachter- oder Autorentätigkeit.
Immobiliengeschäfte: Das Finanzamt interessiert sich dafür, wenn Praxisinhaber mehrere Immobilien kaufen oder verkaufen.