Warum Sie nicht nur ihr Smartphone, sondern auch Ihre Kapitalanlage modernisieren sollten
D&W RedaktionWorüber Finanzberater unter der Hand tuscheln: Die meisten Zahnärzte haben das neuste Handy, aber die älteste Kapitalanlage. Dabei würde es sich lohnen, nicht nur auf technische Neuerungen bei mobilen Endgeräten zu achten, sondern auch auf die Entwicklungen der bei Zahnärzten beliebtesten Altersvorsorge – die fondsgebundene Lebensversicherung (FLV). Finanzexperte und Gastautor Ralf Müller erklärt warum.
Da langfristiges Sparen oft über 20 bis 40 Jahre angelegt ist, ist es verständlich, dass die meisten niedergelassenen Zahnärzte keine aktuelle fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) besitzen, sondern in der „alten Welt“ sparen. Es lohnt sich aber, den Unterschied zwischen einer über 20 Jahre alten fondsgebundenen Lebensversicherung und einer neuen FLV genauer zu betrachten. Die Unterschiede in Kapitalzuwachs und Rendite können beträchtlich sein, wie unser Beispiel zeigt.
Alte versus neue fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)
Eine sehr gute FLV aus dem Jahr 2004 mit Schwerpunkt „Aktien“ hat in den Jahren 2020 bis 2024 etwa eine Rendite von 7,5 % jährlich erwirtschaftet. Gute aktuelle Fondspolicen liegen bei 12,6 % jährlich. Das wären bei 100.000 Euro Startkapital in einer „alten“ Police 35.000 Euro bzw. in einer „neuen“ Police 61.000 Euro Kapitalzuwachs allein in diesen vier Jahren. Ein neuer Vertrag bringt also 74 % mehr Kapitalzuwachs.Bei den sogenannten „sicheren“ FLV mit festverzinslichen Wertpapieren sind es 0,8 % (alt) und 2,5 % (neu) Rendite pro Jahr. Bei 100.000 Euro Startkapital bedeutet das 3.200 Euro Kapitalzuwachs im Altvertrag gegenüber 10.400 Euro im Neuvertrag – satte 225 % Kapitalzuwachs.
Das neueste Handy, aber die älteste Kapitalanlage
Um bei dem Einstiegsbild mit den Smartphones zu bleiben: Die Entwicklung des Mobiltelefons, insbesondere durch den Hersteller Apple, ist vielen bekannt. Parallel dazu haben sich die FLV als beliebteste Sparform unter Zahnärzten für langfristiges Sparen weiterentwickelt, wie unsere Zeitreise durch die letzten 35 Jahre zeigt.
Zeitreise der letzten 35 Jahre:
Handy | Fondslebensversicherung (FLV) | |
1990 | Philips C-Netz TelefonPreis Autotelefon: 8.000 DM | Kapitalgebundene Lebensversicherungen, 7 - 8 % Rendite im Deckungsstock, extrem hohe Kosten, aber aufgrund der Steuerfreiheit für sehr viele interessant |
1996 | Nokia 9000 CommunicatorDas erste Handy mit „Tastatur“ | fallende Renditen führen zu der Auferweckung von FLV |
2003 | Black Berryphysische Tastatur, Mails können „gut“ geschrieben werden | FLV werden von einer Vielzahl von Gesellschaften angeboten, da die Verzinsung der „alten Kapitallebensversicherungen“ weiter gesunken ist und der Wegfall der Steuerfreiheit im Raum steht. |
2007 | iPhone1. Generation wird vorgestellt | FLV haben inzwischen eine breitere Fondsbasis – aber ausschließlich aktiv gemanagte Fonds, die Steuerfreiheit ist gefallen – nie waren FLVs schlechter als jetzt |
2010 – 2017 | iPhone 4 – 6S plusSprachassistent, Fingerabdruckscan, druckempfindliches Display, Wasserresistenz | Fast alle Gesellschaften führen FLV ein – die ersten haben die Möglichkeit auch ETF-Fonds anzuwählen. Die hohen Kosten sind immer mehr in der Diskussion. |
2018 | iPhone XSDual-SIM-Funktion | Gesetzgeber möchte bessere Altersversorgungsprodukte. IDD beginnt. Versicherungsmakler dürfen Nettopolicen gegen Beratungshonorar anbieten. |
2019 –2020 | iPhone 7 – 12kabelloses Laden, verbesserte Kamera, 5G | Nettopolicen werden wahrnehmbar, sehr niedrige Kosten, Kostentransparenz. Die Ersten bieten komplette ETF-Lösungen mit bis zu 200 Fonds – meist als Renten-‘versicherung (RV), günstiger als FLV, gleiche steuerliche Einordnung |
2021 | iPhone 13 – 16 | ETF-Depot, Dimensional, Vanguard – es gibt das Fondsdepot mit über 7.000 Fonds im RV-Mantel. RV kann erstmals besser sein (seit Wegfall der Steuerfreiheit) als ETF-Depots, Order vom Handy aus möglich. |
Lohnt es sich, in einen neuen Vertrag zu wechseln?
Aber müssen Zahnärzte ihre Verträge wie ein Smartphone regelmäßig auf den neuesten Stand bringen? Wie so oft gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, ob es sinnvoll ist, aus einem alten Vertrag in einen neuen Vertrag zu wechseln. Im alten Vertrag sind die sogenannten Abschlusskosten bereits bezahlt, die bei einem Vertragswechsel eventuell nochmals anfallen könnten. Die großen, zuvor aufgezeigten Ertragsunterschiede können nur mit neuesten Nettotarifen erreicht werden, welche ausschließlich von Beratern oder Maklern angeboten werden, die gegen Honorar beraten. Es lohnt sich, einen unabhängigen Partner aufzusuchen, der fachkundig abwägt, ob
der Altvertrag beibehalten werden soll
in eine neue Fondspolicen gewechselt werden soll
die Altersversorgung besser mit z. B. einem (ETF) Depot weiter aufgebaut werden sollte.
Ein Fachmann wird dabei auch einkalkulieren, dass es zum Beispiel Altverträge mit sehr hohen Rentenbarwerten gibt, die trotz hoher Kosten lukrativ sind.
Was hat es mit dem Rentenbarwert auf sich?
In einer Rentenversicherung auf Fondsbasis ist nicht bekannt, welches Guthaben zum Rentenbeginn zur Verfügung steht. Deshalb sagt die Versicherungsgesellschaft einen sogenannten Rentenbarwert (RBW) zu. Dieser gibt an, wieviel Rente monatlich je 10.000 Euro Vertragsguthaben lebenslang gezahlt wird. Beispiel: Bei einem aktuellen RBW von 22 und wenn zum Rentenbeginn ein Guthaben von 150.000 Euro vorliegt, beträgt die monatliche Rente 15 x 22 Euro = 330 Euro. Es gibt Altverträge mit einem RBW von über 50. Der Vertrag mag beispielsweise eine wesentlich schlechtere Rendite haben und deshalb sind zum Ablauf nur 100.000 Euro Kapital vorhanden, aber 10 x 50 Euro ergeben 500 Euro monatliche Rente. Ein solcher Vertrag ist auch trotz hoher Kosten sehr lukrativ und sollte auf keinen Fall beendet oder beitragsfrei gestellt werden. Jedoch ist Vorsicht geboten, weil es viele Verträge gibt, in denen dieser RBW nicht garantiert ist, sondern von Seiten der Gesellschaft angepasst werden kann. Der 50er RBW aus unserem Beispiel hat dann keinen Wert, da die Möglichkeit besteht, dass spätestens mit Rentenbeginn der RBW auf ein aktuelles Niveau fällt.
Ralf Müller
Ralf Müller ist seit über 35 Jahren mit der Finanzberatung von Zahnärzten betraut. Er ist unabhängiger Honoraranlageberater und Praxisberater für Zahnärzte.
www.honorarfinanz.ag
r.mueller@honorarfinanz.ag