Steuerliches Investitionssofortprogramm: Tipps für Zahnärzte
Felix Roth M.ScDie neue Bundesregierung hat steuerliche Entlastungen für Investitionen beschlossen. Der Fokus liegt hier auf Liquidität und Elektromobilität. Was das konkret bedeutet, erläutert Wirtschaftsprüfer Felix Roth.
Mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, hat die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz ein Investitionspaket beschlossen. Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“, dem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, enthält gezielte steuerliche Erleichterungen, die sich teilweise bereits seit dem Sommer auswirken. Gerade für Zahnarztpraxen eröffnen sich neue Möglichkeiten, Investitionen in Medizintechnik, Fuhrpark oder Digitalisierung steuerlich vorteilhaft zu gestalten.
Degressive Abschreibung – Liquiditätsschub bei Investitionen
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie z. B. Behandlungseinheiten, Röntgengeräte oder Praxis-IT. Diese gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Der Vorteil: Statt gleichmäßiger (linearer) Abschreibung über die Nutzungsdauer können Investitionen in den ersten Jahren deutlich höher abgeschrieben werden – mit bis zu 30 % jährlich (maximal das Dreifache der linearen Abschreibung). Das erhöht die sofortige steuerliche Entlastung und verbessert die Liquidität in der Anlaufphase neuer Investitionen.
Praxis-Tipp: Planen Sie größere Anschaffungen, lohnt sich die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibungsmöglichkeit im Hinblick auf Liquiditätssteuerung und Steuerplanung. Beachten Sie, dass die degressive Abschreibung nur auf bewegliche Wirtschaftsgüter Anwendung findet.
Klimaanlage zur Abkühlung
Falls Sie im Sommer für Abkühlung in der Praxis sorgen möchten, fallen ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte mobile Klimageräte unter die degressive Abschreibung. Fest in ein Gebäude integrierte oder verbaute Klimaanlagen werden hingegen linear abgeschrieben, über die Restnutzungsdauer des Gebäudes, max. 33 Jahre.
Turbo-Abschreibung für Elektrofahrzeuge
Für reine Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, führt das neue Gesetz eine spezielle Abschreibungsmöglichkeit ein. Diese gilt unabhängig von der Fahrzeugklasse – also auch für elektrische Praxisfahrzeuge, Kurierfahrzeuge oder Dentalmobile.
Die Abschreibung erfolgt progressiv:
75 % im Jahr der Anschaffung
10 % im 1. Folgejahr
jeweils 5 % im 2. und 3. Folgejahr
3 % im 4. Folgejahr
2 % im 5. Folgejahr.
Ein Wechsel zur linearen oder degressiven Abschreibung sowie eine Kumulierung mit Sonderabschreibungen ist ausgeschlossen.
Praxis-Tipp: Wer überlegt, den Praxisfuhrpark auf Elektromobilität umzustellen, kann dies seit Mitte 2025 besonders steuergünstig gestalten.
Privatnutzung von E-Autos: steuerlich begünstigt
Bislang war für die Berechnung der Nutzungsentnahme (1 %-Regelung) bei reinen Elektroautos ein reduzierter Bruttolistenpreis von nur 25 % anwendbar – allerdings nur bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro. Künftig gilt diese Viertelregelung auch für Fahrzeuge bis zu 100.000 Euro, sofern sie nach dem 30. Juni 2025 angeschafft werden. Das erweitert die steuerliche Begünstigung auf höherwertige Elektrofahrzeuge – sowohl für Praxisinhaber als auch bei der Überlassung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Körperschaftsteuer sinkt – langfristige Entlastung in Sicht
Für Praxisgesellschaften in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (z. B. MVZ-GmbH) sieht das Gesetz zudem eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer vor – von derzeit 15 auf 10 % ab dem Jahr 2032: Wenn Sie mit dem Gedanken spielen eine Umwandlung in eine MVZ-GmbH vorzunehmen, ist diese Änderung ein Aspekt, den Sie auf jeden Fall beachten sollten. In Vergleichsberechnungen des Steuerberaters zur Darstellung der steuerlichen Unterschiede zwischen Personengesellschaft/Einzelpraxis zu Kapitalgesellschaft (MVZ-GmbH) sollte die künftige Reduzierung unbedingt berücksichtigt sein.
Jahr | Körperschaftsteuersatz |
bis 2027 | 15 % |
2028 | 14 % |
2029 | 13 % |
2030 | 12 % |
2031 | 11 % |
ab 2032 | 10 % |
Fazit für die Zahnarztpraxis
Das Investitionssofortprogramm bietet echte steuerliche Hebel, um Investitionen zu fördern, Liquidität zu verbessern und Elektromobilität gezielt zu nutzen. Strategisch geplante Investitionen können sich steuerlich lohnen. Sprechen Sie Ihren steuerlichen Berater an.