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Praxis

Nachdem die Übernahmepreise für zahnärztliche Praxen in den Vorjahren nur moderat gestiegen waren, gab es 2022 einen deutlichen Sprung nach oben. Das zeigt die aktuelle Analyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank), die auf die zahnärztlichen Existenzgründungen im Jahr 2022 blickt. Der Analyse liegen rund 480 durch die apoBank begleitete und auswertbare zahnärztliche Praxisgründungen zugrunde.

Große Preisspanne bei Praxisübernahmen

236.000 Euro zahlten die apoBank-Existenzgründer durchschnittlich für die Niederlassung in einer Einzelpraxis – ohne weitere Investitionen und Betriebsmittel. Das waren 17 % mehr als im Vorjahr. Zusätzliche Investitionen und Betriebsmittel eingerechnet belief sich die Gesamtsumme auf 446.000 Euro (16 % mehr verglichen mit 2021).

Für die Gründung von Einzelpraxen durch Übernahme ist die Spanne der Praxisinvestitionen sehr groß. Es fällt auf, meint die apoBank-Studie, dass der Anteil der Praxen im oberen Kaufpreissegment in den letzten Jahren zugenommen hat: Mittlerweile investiert jeder dritte Übernehmer inklusive des Kaufpreises mehr als eine halbe Million Euro in die Praxisgründung.

Neugründungen von Einzelpraxen werden teurer – auch dank innovativer Ausstattung

Besonders kostenintensiv wird es, wenn eine Einzelpraxis nicht übernommen, sondern neu aufgebaut wird. Diese Praxisgründung ist allerdings eher selten, denn nur 6 % der Existenzgründer wählten 2022 diesen Weg für ihre Zahnarztpraxis. Die durchschnittlichen Investitionen sind bei den Neugründungen nochmal deutlich gestiegen: 2022 investierten Zahnärzte, die eine Einzelpraxis komplett neu gegründet haben, im Schnitt 755.000 Euro.

„Hier zeigt sich ein immer stärkerer Fokus auf spezialisierte und durchdigitalisierte Praxen mit innovativer Ausstattung sowie großzügigen Praxisräumlichkeiten – auch zur optionalen Anstellung zukünftiger Zahnärzte. Zusätzlich spiegelt sich in den gestiegenen Praxisinvestitionen auch die seit 2021 deutlich gestiegene Inflation wider“, sagt Daniel Zehnich, Leiter des Bereichs Gesundheitsmarkt & Beteiligungen bei der apoBank.

Einstieg in Berufsausübungsgemeinschaft mit geringsten Investitionen

Den mit Abstand kleinsten Investitionsaufwand bei einer Praxisgründung haben Zahnärzte, wenn sie als Gesellschafter in eine vorhandene Praxis einsteigen. Auch wenn der Kaufpreis 2022 mit im Schnitt 276.000 Euro sogar höher ausfiel als bei der Einzelpraxis, führen die geringeren zusätzlichen Investitionen und Betriebsmittel lediglich zu einer Gesamtsumme von 351.000 Euro. Für diese vergleichsweise günstige Praxisgründung entschieden sich 14 % der Zahnärzte.

Kooperationen werden beliebter

Die Einzelpraxis ist für die Zahnärzte seit Jahren der beliebteste Einstieg in die Selbständigkeit: 2022 wählten 68 % diese Niederlassungsform. Aber auch gemeinschaftliche Strukturen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Während 2018 nur jeder vierte Existenzgründer eine Kooperation wählte, war es 2022 bereits jeder dritte.

„Bei dem Start in die Selbständigkeit sehen wir häufig auch alters- und geschlechtsspezifische Präferenzen“, sagt Zehnich. „So werden Kooperationen tendenziell eher von Männern sowie von jüngeren Existenzgründerinnen und Existenzgründern bevorzugt.“

Unterschiede zwischen Frauen und Männern werden bei der Praxisgründung kleiner

Eine Auswertung nach Geschlecht zeigt, dass sich bei der Praxisgründung die bisher teils deutlichen Unterschiede zwischen Zahnärztinnen und Zahnärzten verringern. So ist der bislang existierende Gap bei den Praxisinvestitionen im letzten Jahr deutlich kleiner geworden. Männer gaben mit im Schnitt 455.000 Euro nur noch rund 4 % mehr für die Niederlassung aus als Frauen (439.000 Euro). 2021 lag der Abstand noch bei knapp 17 %.

Während sich Frauen bislang im Durchschnitt zwei Jahre später niederließen als ihre männlichen Kollegen, war es 2022 mit 36,9 Jahren bei Frauen und 36,4 Jahren bei Männern fast identisch. „Ein Unterschied bleibt aber nach wie vor“, resümiert Zehnich. „Zahnärzte entscheiden sich immer noch häufiger für eine Niederlassung als ihre Kolleginnen. Denn obwohl der Anteil der Zahnärztinnen unter den Existenzgründenden bei 53 % liegt und tendenziell auch steigt, ist er im Vergleich mit dem hohen Frauenanteil unter der angestellten Zahnärzteschaft (64 %) letztlich deutlich unterproportional.“

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Quelle: apoBank