Google haftet für Fehler in KI-generierten Übersichtsseiten mit Informationen zur Praxis
Judith MeisterWenn Algorithmen halluzinieren, werden Unwahrheit als Tatsachen präsentiert. Die Folgen für die Betroffenen können dramatisch sein. Nun hat ein Münchener Gericht entschieden, wer in solchen Fällen die Verantwortung trägt.
Dass sich Patienten auf Portalen wie Jameda über Zahnärztinnen und -ärzte informieren, ist ebenso bekannt, wie die Tatsache, dass die dortigen Angaben von (echten oder vermeintlichen) Patienten nicht immer der Wahrheit entsprechen. Inzwischen sind Mediziner aber noch mit einem weiteren, von der Digitalisierung verursachten Problem konfrontiert.
Schwindendes Vertrauen
Immer mehr Patienten befragen vor oder nach einem Zahnarzttermin „Dr. Google“ – sei es, weil sie die (empfohlenen) Therapieansätze verifizieren oder sich Alternativen nennen lassen wollen. Das Problem: Wer bei Suchmaschinen seine Suchanfrage in die Maske eingibt, erhält inzwischen nicht mehr einfach eine Liste mit (mehr oder weniger) relevanten Links. Meist wird den Usern inzwischen automatisch ein per KI generierten Antworttext angezeigt – und zwar oberhalb der Trefferliste.
Doch auch wenn die kurzen, strukturierten Informationen auf den ersten Blick sehr benutzerfreundlich wirken, so ist doch zu bedenken, dass die Texte nicht immer (vollständig) der Wahrheit entsprechen.
Das ist bei zahnmedizinischen Fragen gefährlich, kann aber auch, etwa, wenn es um persönliche Informationen, geht, den Ruf eines Praxisinhabers schädigen. Umso interessanter ist eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts München I.
Wenn die KI zusammenbringt, was nicht zusammengehört
Dem Verfahren lag der Fall eines Verlagsunternehmens zugrunde, dessen Namen die KI von Google fälschlicherweise mit unlauteren Geschäftspraktiken verknüpft hatte. Weiterhin enthielt der KI-Übersichtstext zu dem Unternehmen Tipps, wie vermeintliche Opfer sich gegen dieses Verhalten zur Wehr setzen können. Nachdem eine Abmahnung des Verlagshauses ohne Erfolg geblieben war, klagte das Unternehmen – und gewann.
Das LG München I befand, dass Google für unwahre Behauptungen in seinen KI-generierten Suchzusammenfassungen direkt als sogenannter Störer haftet und keine fehlerhaften KI-Texte verbreiten darf, wenn diese das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzen(LG München I, Az. 26 O 869/26).
Haftungsprivileg von Suchmaschinen greift nicht für KI-generierte Inhalte
Zwar müssen Suchmaschinen normalerweise nicht für Fremdinhalte haften. Dieses Privileg gilt aber nur, wenn die Anbieter neutrale Suchergebnisse präsentieren und – wie früher üblich – nur Links auflisten.
Wenn bei der Präsentation der Suchergebnisse hingegen generative KI zum Einsatz kommt, gelten diese Erleichterungen nicht: In einer solchen Konstellation, so das Gericht, seien die Übersichtstexte als eigene, zusammenfassende Äußerungen von Google einzustufen, für die dann auch das Unternehmen verantwortlich sei.
Die Verfügungsklägerinnen hätten daher einen Anspruch auf Unterlassung, der auch dringlich sei in Anbetracht der fortdauernden Rechtsbeeinträchtigung und der Auswirkungen dieser fortwährenden Veröffentlichung unwahrer und ehrenrühriger Behauptungen auf den Geschäftsbetrieb.
Macht die KI also Fehler bei der Zusammenfassung oder Interpretation von im Netz kursierenden Daten und stellt Behauptungen auf, die den Ruf des Unternehmens (oder einer Praxis) ruinieren könnten, haftet laut Urteil der Betreiber der KI und muss auch Abhilfe schaffen.