Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung bei Ärzten/Zahnärzten
D&W RedaktionSteuergesetze eröffnen der Finanzverwaltung diverse Möglichkeiten, sowohl Ärzte als auch Zahnärzte außerhalb der Amtsstelle zu prüfen. Zu unterscheiden sind Prüfungen, die die Finanzverwaltung vor dem Prüfungsbeginn regelmäßig ankündigen muss, von den Prüfungen, die unangekündigt erfolgen können. Rechtsanwalt Dr. jur. Alex Janzen erklärt im folgenden Beitrag die Details.