Spitzensteuersatz gilt für immer mehr Erwerbstätige
Judith MeisterDie schwarz-rote Koalition plant eine Steuerreform, die niedrige und mittlere Einkommen entlasten soll. Zur Finanzierung wird unter anderem eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes diskutiert. Dass der schon lange nicht mehr nur auf „Spitzeneinkommen“ erhoben wird, verursacht aber längst nicht bei allen Verantwortlichen Störgefühle.
Zugegeben: Was die absolute Höhe des Spitzensteuersatzes anbelangt, gibt es in Europa Länder, die ihren Bürgern deutlich mehr abverlangen als die deutschen 42 Prozent (bzw. 45 Prozent als sogenannte „Reichensteuer“).
Dass die Bundesrepublik , was die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben angeht, dennoch einen traurigen Spitzenplatz einnimmt, liegt also vor allem daran, dass der Spitzensteuersatz für Ledige in der Bundesrepublik bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 69.879 Euro greift – wenn auch nur für den Einkommensteil oberhalb dieser Grenze.
Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen überdies, dass die Zahl jener, die diese Grenze erreichen erneut gestiegen ist.
Deutliche Zunahme (vermeintlicher) Spitzenverdiener
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Dies entspricht einem Anteil von 7,4 Prozent.
Diese Gruppe bestreitet mit 621 Milliarden Euro knapp 30 Prozent der Gesamteinkünfte und mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 Prozent) des gesamten Einkommensteueraufkommens.
Dazu muss man wissen, dass die Einkommensgrenze im betrachteten Zeitraum noch bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro für Singles und bei 117.194 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen lag.
„Reichensteuer“ trifft nur wenige
Deutlich überschaubarer ist die Zahl jener, die die sogenannte Reichensteuer entrichten müssen. Sie traf im Jahr 2021 nur rund 141.000 Menschen. Reichensteuer zahlten damals Personen mit einem Jahreseinkommen oberhalb von 277.826 Euro (555.652 Euro für gemeinsam veranlagte Personen). Auf diese 0,3 Prozent der Steuerzahler entfielen aber dennoch rund 7,6 Prozent aller Einkünfte und 15,3 Prozent der Steuersumme.
Was den „normalen“ Spitzensteuersatz anbelangt, monieren Experte seit langem, dass der Höchstsatz längst auch Normalverdiener betrifft. Zwar werden die Einkommensgrenzen, ab denen der Spitzensteuersatz greift, regelmäßig angepasst, um die kalte Progression auszugleichen. Im Vergleich zum Jahr 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz dennoch von 5,4 Prozent aller Steuerpflichtigen auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen.