Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT

Schadenersatz

Das deutsche Recht kennt mehrere Arten des Schadenersatzes, die bei der Zahnarzthaftung geltend gemacht werden können. Diese Arten des Schadenersatzes können in zwei große Gruppen zusammengefasst werden: einerseits muss der materielle Schaden und andererseits der immaterielle Schaden ersetzt werden. Beide Gruppen des Schadenersatzes können sowohl bei der vertraglichen als auch bei der deliktischen Haftung auftreten.
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