Recht & Steuern
Delegation von zahnärztlichen Leistungen: Voraussetzungen und Grenzen
In der Versorgung gesetzlich Versicherter müssen zahnärztliche Leistungen u. a. nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V von Vertragszahnärzten persönlich erbracht werden, sofern das Gesetz keine Ausnahmen vorsieht. In bestimmten Fällen dürfen Zahnärzte Leistungen jedoch delegieren. Auf einige dieser praxisrelevanten Delegationsbestimmungen geht Rechtsanwalt Dr. Alex Janzen ein.
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