Checkliste: Röntgenverordnung und Strahlenschutz in der Zahnarztpraxis
Marzena SickingRöntgendiagnostik ist in der Zahnmedizin unverzichtbar – rechtliche Konformität und gelebter Strahlenschutz sind dennoch Pflicht. Die folgende Checkliste führt kompakt durch Verantwortlichkeiten, technische Anforderungen, Patientensicherheit, Mitarbeiterschutz und die vollständige Dokumentation. Ideal als Praxisstandard, für interne Audits und zur Vorbereitung behördlicher Prüfungen.
Hinweis: Die Punkte sind auf deutsche Zahnarztpraxen ausgerichtet (StrlSchG/StrlSchV; Röntgenverordnung a. F. überführt). Berücksichtigen Sie stets Vorgaben der zuständigen Landesbehörde (z. B. Gewerbeaufsicht/Landesamt).
1. Verantwortlichkeiten und Anzeige/Genehmigung
Verantwortliche Person benannt (Strahlenschutzverantwortliche/r, i. d. R. Praxisinhaber/in), Vertretung geregelt.
Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB) schriftlich bestellt inkl. Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen.
Anzeige/Genehmigung jeder Röntgeneinrichtung erfolgt; Bescheide und Auflagen griffbereit.
Organigramm/Kompetenzmatrix vorhanden (Betrieb, QS, Unterweisung, Störfall).
Fristenkalender für Prüfungen, Meldungen, Auflagen gepflegt.
2. Fachkunde, Kenntnisse, Unterweisungen
Fachkunde Strahlenschutz für Behandler/innen nachgewiesen und alle 5 Jahre aktualisiert.
Kenntnisse Strahlenschutz (ZFA/MFA/Assistenz) inkl. Aktualisierungen dokumentiert.
Gerätespezifische Einweisungen (Hersteller/Händler) protokolliert.
Jährliche Strahlenschutzunterweisung für alle exponierten Personen inkl. Schwangerschaftsschutz und Notfallmaßnahmen.
3. Geräte, Räume und Technik
Vollständiges Geräteinventar mit Standort, Seriennummer, Betriebsart (Intraoral/OPG/CBCT), Inbetriebnahmedatum.
Abnahme-/Sachverständigenprüfung bei Inbetriebnahme; Abschirmplanung und Prüfberichte vorhanden.
Kontrollbereiche gekennzeichnet (Warnzeichen, ggf. Warnleuchten); Sicht-/Sprechverbindung bei OPG/CBCT.
Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig (Abschaltung, Totmannschalter); Funktionsprüfungen dokumentiert.
Wiederkehrende Kontrollen: Konstanzprüfungen gemäß Norm/Hersteller; Sachverständigenprüfung fristgerecht (z. B. 5-jährig); Mängelbeseitigung nachweisbar.
4. Qualitätssicherung der Bildgebung
SOP Indikationsstellung: rechtfertigende Indikation durch fachkundige Person vor jeder Aufnahme.
Standardisierte Expositionsparameter; Kinder-spezifische Protokolle (Pädiatrie).
Dosisindikatoren dokumentiert, sofern verfügbar (z. B. DAP; bei CBCT hersteller-/normspezifische Größen).
Wiederholungsrate überwacht, Maßnahmen zur Reduktion (ALARA/ALADA).
Bildverarbeitung: Kalibrierung/Qualitätsprüfung der Befundmonitore; Softwareversionen/Updates/Backups dokumentiert.
Konstanzprüfungen mit geeigneten Testkörpern/Phantomen protokolliert.
5. Strahlenschutz für Patientinnen und Patienten
Rechtfertigende Indikation dokumentiert (PVS).
Aufklärung/Einwilligung nach Praxisstandard; besondere Hinweise bei Schwangeren.
Dosisoptimierung: Rechteckblenden intraoral, passende Fokus-Film-Distanz, Niedrigdosisprotokolle.
Strahlenschutzmittel: Halsschutz (Schilddrüse) verfügbar, Einsatzkriterien festgelegt; Sichtprüfung/Pflege/Austausch dokumentiert.
Schwangerschaftsabklärung standardisiert und dokumentiert; Alternativen/Terminverschiebung erwägen.
6. Strahlenschutz für Beschäftigte
Kontrollbereich klar definiert und gekennzeichnet; Zugangsregeln für Begleitpersonen.
Bedienung aus Schutzabstand/geschütztem Bereich; Halterungen statt manuellem Sensorhalten.
Personendosimetrie nach Dosisprognose organisiert (Ausgabe, Trageweise, Auswertung, Archivierung).
Mutterschutz: aktualisierte Gefährdungsbeurteilung, ggf. Arbeitsplatzanpassung.
Medizinische Vorsorge gemäß Gefährdungsbeurteilung (Angebots-/Pflichtvorsorge).
7. Organisation, SOPs und Gefährdungsbeurteilung
Vollständige Gefährdungsbeurteilung Strahlenschutz je Tätigkeit/Modalität (Intraoral/OPG/CBCT) mit Maßnahmenplan.
SOPs: Indikation, Patientenvorbereitung, Durchführung, Notfall, Konstanzprüfung, Mängel-/Störungsmanagement.
Betriebsanweisung Strahlenschutz ausgehängt; Notfallnummern/Verhalten im Störfall sichtbar.
Externe Dienstleister: Wartungsverträge, Medizinprodukte-Compliance, Sachverständige; Terminplan gepflegt.
8. Dokumentationspflichten
Geräteakte je Anlage: Genehmigung/Anzeige, Abnahme, Wartung/Reparaturen, Software-Updates, Konstanz-/Sachverständigenberichte, Mängelbeseitigung.
Patientenakte: Indikation, Untersuchungstyp/Parameter, Befund, Dosisindikatoren (falls verfügbar), besondere Vorkommnisse.
Schulungen/Unterweisungen: Fachkunde-/Kenntnisnachweise, Aktualisierungen, jährliche Unterweisungen.
Dosimetrie: Auswerteberichte, Grenzwertprüfung, Maßnahmen bei Auffälligkeiten.
Aufbewahrungsfristen definiert (Praxisregel), inkl. Bild‑/Befunddaten.
9. Meldungen, Störungen, Vorkommnisse
Interne Meldewege an SSB/SSV klar geregelt.
Externe Meldepflicht an die Behörde bei meldepflichtigen Ereignissen bekannt; Kontaktdaten bereitgehalten.
Abweichungsmanagement: Erfassung von Fehlaufnahmen, Beinaheereignissen, Geräteausfällen; Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen.
Notfallplan: Vorgehen bei Defekt, blockiertem Auslöser, Verdacht auf Überexposition; Übungs-/Briefingnachweise.
10. Datenschutz, IT und Archivierung
DICOM/PACS/PVS mit Rollen- und Rechtekonzept.
Backup- und Restore-Prozesse getestet und dokumentiert.
Datenschutz-Folgenabschätzung (falls erforderlich) und TOMs dokumentiert.
Archivierungs- und Exportprozesse (Bilder/Befunde) beschrieben; Fristen festgelegt.
11. CBCT-spezifische Zusatzpunkte (falls vorhanden)
Erweiterte Fachkunde für CBCT bei Behandler/innen nachgewiesen.
Streng dokumentierte Indikation, Nutzen-Risiko-Abwägung und Alternativen.
Dosisberichte (z. B. hersteller-/normspezifische Größen) archiviert.
Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß Hersteller/Norm.
Protokollbibliothek nach Indikation/Alter/FOV gepflegt.
12. Audit- und Fristenplan
Jahresplan: Unterweisungen, Konstanzprüfungstermine, Sachverständigenprüfung (z. B. 5‑jährig), Fachkunde-/Kenntnisaktualisierung (5‑jährig), Wartungen, Software-Updates.
Letzte Auditfeststellungen mit Maßnahmenstatus nachverfolgt.
Haftungsausschluss: Diese Checkliste ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen sowie behördlichen Auflagen/Bescheide. Die Autorinnen/Autoren und der Verlag übernehmen keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen. Bitte prüfen Sie im Einzelfall die Anforderungen mit Ihrer zuständigen Behörde bzw. Ihrer Strahlenschutzsachverständigen/Ihrem Strahlenschutzsachverständigen. Dieser Artikel wurde mit Unterstützung einer KI verfasst und redaktionell überarbeitet.