Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
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Warum Strahlenschutz in der Zahnarztpraxis so wichtig ist

Röntgenstrahlung zählt zu den ionisierenden Strahlen, die bereits in geringen Dosen als potenziell krebserregend gelten. Deshalb schreibt das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Verbindung mit der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) strenge Auflagen für Zahnarztpraxen vor. Praxisinhaber, die regelmäßig Röntgenbilder anfertigen, müssen einen Strahlenschutzbeauftragten benennen und selbst als Strahlenschutzverantwortliche sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen

Nach § 130 Abs. 6 StrlSchV umfasst der Strahlenschutz in der Praxis insbesondere:

  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Strahlenexposition

  • Regelmäßige Überprüfung der Geräte und Schutzeinrichtungen auf Wirksamkeit

  • Unterweisung des Personals über Strahlenschutzmaßnahmen

  • Erstellung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung

  • Vorlagepflicht aller Nachweise auf behördliche Anforderung

Diese Pflichten sind nicht delegierbar – die Verantwortung bleibt beim Praxisinhaber.

Der Fall vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Ein Zahnarzt aus Schleswig-Holstein hatte über mehr als zehn Jahre hinweg wiederholt gegen die Strahlenschutzvorschriften verstoßen. Er legte trotz mehrfacher Aufforderung keine Nachweise über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen vor und ignorierte Buß- und Zwangsgelder. Daraufhin untersagte die zuständige Behörde den Betrieb seiner Röntgeneinrichtung für fünf Jahre. Der Zahnarzt klagte – verlor jedoch vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Az. 6 B 3/23).

Gericht: Patientenschutz geht vor Praxisinteresse

Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Behörde.Begründung: Der Zahnarzt habe durch fortgesetzte Verstöße seine Zuverlässigkeit im Sinne des § 20 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 5 des Strahlenschutzgesetzes verloren. „Strahlenschutz dient dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter – insbesondere der Gesundheit von Patienten und Beschäftigten.“ Wirtschaftliche Nachteile für den Zahnarzt seien hinzunehmen, da die Maßnahme verhältnismäßig und zeitlich befristet sei. Ein Großteil der Behandlungen könne weiterhin durchgeführt werden, nur Röntgenleistungen seien untersagt.

Was Zahnärzte jetzt prüfen sollten

Um ähnliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Praxisinhaber regelmäßig folgende Punkte kontrollieren:

  • Benennung: Ist ein Strahlenschutzbeauftragter offiziell bestellt und dokumentiert?

  • Unterweisung: Werden Mitarbeitende jährlich geschult und die Teilnahme nachgewiesen?

  • Geräteprüfung: Liegen aktuelle Sachverständigenprüfungen (alle 5 Jahre) vor?

  • Gefährdungsbeurteilung: Wurde sie erstellt, aktualisiert und archiviert?

  • Dokumentation: Können alle Nachweise auf Anfrage der Behörde vorgelegt werden?

  • Notfallmanagement: Gibt es klare Abläufe bei Störungen oder Fehlfunktionen?

Fazit

Strahlenschutz ist Chefsache. Wer seine Pflichten ignoriert, gefährdet nicht nur Patienten und Mitarbeitende, sondern riskiert auch seine wirtschaftliche Existenz. Regelmäßige Schulungen, Dokumentation und technische Prüfungen sind der beste Schutz vor Sanktionen – und sichern langfristig die Rechtssicherheit der Praxis.

FAQ – Häufige Fragen zum Strahlenschutz in Zahnarztpraxen

Wer haftet bei Verstößen gegen die Strahlenschutzverordnung?

Der Praxisinhaber als Strahlenschutzverantwortlicher – auch wenn Aufgaben delegiert wurden.

Wie oft müssen Röntgengeräte geprüft werden?

Mindestens alle fünf Jahre durch eine anerkannte Sachverständigenprüfung (§ 88 StrlSchV).

Was passiert bei fehlender Dokumentation?

Die Behörde kann den Betrieb untersagen oder Bußgelder verhängen.

Wie kann Strahlenschutz digital dokumentiert werden?

Über QM-Systeme, die Prüfintervalle, Unterweisungen und Nachweise automatisiert erfassen.

Was gilt als „Zuverlässigkeit“ im Sinne des Strahlenschutzgesetzes?

Die Fähigkeit und Bereitschaft, alle gesetzlichen Pflichten dauerhaft einzuhalten und behördliche Anordnungen umzusetzen.

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