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Behandlungs- und Pflegefehler bei AOK-Versicherten: Zahnmedizin vorne mit dabei
Die AOK-Gemeinschaft fordert ein Update des Patientenrechtegesetzes: Bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern sowie Medizinprodukte- und Arzneimittelschäden soll künftig eine überwiegende Wahrscheinlichkeit als Beweis genügen. Hintergrund sind 16.660 neue Verdachtsfälle im Jahr 2024, von denen knapp 29 % bestätigt wurden.
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