Haftungsrecht
Gesetzgeber plant neue Zuständigkeit bei „Streitigkeiten aus Heilbehandlungen“
Die Amtsgerichte in Deutschland sind in Zivilsachen für Streitigkeiten bis zu einem Gegenstandswert von 5.000 Euro zuständig – auch in arzthaftungsrechtlichen Streitigkeiten. Noch. Was die geplante Reform vorsieht – und warum.
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