Wettbewerbsrecht
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Jameda darf vor gefälschten Bewertungen auf Zahnarztprofil warnen
Lassen sich auffällige Bewertungen nicht verifizieren, darf das Ärztebewertungsportal Jameda das dazugehörige Profil mit einem Warnhinweis versehen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Geklagt hatte ein Zahnarzt.
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