Recht & Steuern
Arbeitnehmerdaten: Keine Entschädigung für verspätete Auskünfte durch den Praxischef
Das Thema Datenschutz beschäftigt Zahnärzte nicht nur mit Blick auf sensible Patientendaten. Auch in Ungnade gefallene Arbeitnehmer machen immer wieder Auskunftsrechte gegen ihre (Ex)-Chefs geltend – und sei es, um bei deren Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Nun allerdings ein Gericht eine erfreuliche Entscheidung für Praxischefs getroffen.
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