Haftungsrecht
Behandlungsfehler: Wenn die beste Aufklärung nichts bringt
Wünscht ein Patient eine Behandlung, die gegen medizinische Standards verstößt, muss der Arzt diese ablehnen. Ein Hinweis auf die Risiken nebst akribischer Aufklärung hingegen genügt nicht, um im Ernstfall einem Haftungsprozess zu verhindern.
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