Wirtschaftsnachrichten für Zahnärzte | DENTAL & WIRTSCHAFT
ICD-10 in der Zahnarztpraxis
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Entzündliche Erkrankungen des Zahnhalteapparates gehören zu den häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit – und sind zugleich eine der zentralen Behandlungsindikationen in der zahnärztlichen Versorgung. Dennoch wird die korrekte Diagnosenkodierung nach ICD-10 häufig vernachlässigt oder zu unspezifisch ausgeführt. Dabei ist gerade der K05-Komplex in der ICD-10-GM vergleichsweise fein untergliedert – und bietet eine solide Grundlage für die medizinische Dokumentation, die Abrechnungsbegründung und die Einbindung in digitale Versorgungssysteme.

K05 – das ICD-10-Kapitel für entzündliche Parodontalerkrankungen

Der Code K05 bildet in der ICD-10-GM das zentrale Diagnosekapitel für entzündliche Erkrankungen des Zahnhalteapparates. Er umfasst sowohl reversible Entzündungen wie die Gingivitis als auch irreversible Destruktionsprozesse wie die Parodontitis.

Folgende Unterkategorien stehen zur Verfügung:

  • K05.0 – Akute Gingivitis

  • K05.1 – Chronische Gingivitis

  • K05.2 – Akute Parodontitis

  • K05.4 – Parodontalabszess

  • K05.5 – Andere Parodontalerkrankungen

  • K05.6 – Parodontalerkrankung, nicht näher bezeichnet

Diese Differenzierung erlaubt eine gezielte Abbildung des klinischen Befunds, insbesondere im Rahmen systematischer Parodontalbehandlungen und bei der Begründung komplexer Therapieabläufe.

Wann ist welcher K05-Code sinnvoll?

Die Wahl des passenden K05-Codes richtet sich primär nach dem klinischen Verlauf, dem radiologischen Befund sowie dem Entzündungsstatus:

  • Eine akute marginale Gingivitis ohne parodontale Taschenbildung wird als K05.0 verschlüsselt.

  • Persistierende Gingivitisbefunde mit längerem Verlauf und rezidivierender Blutung sollten als K05.1 dokumentiert werden.

  • Bei nachgewiesener parodontaler Attachment- und Knochenverlust sowie Taschenbildung ist zwischen akuter (K05.2) und chronischer Parodontitis (K05.3) zu unterscheiden – je nach Verlauf, Symptomatik und Befundstabilität.

  • Der Parodontalabszess (K05.4) ist als separate Entität kodierbar und sollte zusätzlich zur Grunderkrankung erfasst werden, wenn klinisch vorhanden.

Die pauschale Nutzung von K05.6 („nicht näher bezeichnet“) sollte vermieden werden. Sie ist nur dann angemessen, wenn keine exakte diagnostische Einordnung möglich ist – was bei dokumentierter Befunderhebung in der Regel nicht zutrifft.

ICD-10-Kodierung im Kontext von PAR-Behandlungen

Mit der Einführung der systematischen Parodontaltherapie gemäß der aktualisierten PAR-Richtlinie (G-BA) im Juli 2021 ist die ICD-10-Kodierung im Rahmen der Dokumentation und Abrechnung dieser Leistungen nochmals bedeutsamer geworden. Bereits beim Antrag auf Genehmigung einer Parodontalbehandlung ist die Angabe der ICD-10-Diagnose gefordert.

In der Praxis bedeutet das:

  • Der Befund wird erhoben (Sondierungstiefe, Attachmentverlust etc.),

  • die Diagnose wird gemäß Klassifikation (z. B. Stage III, Grade B) eingeordnet,

  • und ergänzend mit einem ICD-10-Code verschlüsselt – in der Regel K05.3, bei aktiven akuten Prozessen K05.2.

So entsteht ein konsistentes Bild zwischen klinischer Einschätzung, zahnärztlichem Therapieplan und abrechnungsrelevanter Dokumentation.

Häufige Probleme und Verbesserungspotenzial bei Kodierung mit K05

In der Praxis wird häufig entweder gar nicht oder nur sehr allgemein kodiert – oft ausschließlich mit K05. Dabei gehen relevante Informationen verloren, die sowohl intern für Verlaufskontrolle als auch extern für Nachvollziehbarkeit und Kassenprüfung von Bedeutung wären.

in typisches Beispiel: Ein Patient mit generalisierter, schmerzloser Parodontitis wird über Jahre hinweg immer wieder mit K05 dokumentiert – ohne Angabe von Akutheit oder Verlauf. Die korrekte Kodierung als K05.3 (chronische Parodontitis) würde hier eine differenziertere, medizinisch nachvollziehbare und auch juristisch belastbare Aktenlage schaffen.

Die gezielte Kodierung stärkt zudem die ärztliche Autorität in Gutachtensituationen oder bei Behandlungsstreitigkeiten.

Warum präzise Kodierung als Teil der modernen Parodontaltherapie so wichtig ist

Entzündliche Erkrankungen des Zahnhalteapparates sind heute kein Randthema mehr – sie sind ein zentrales Handlungsfeld der Zahnmedizin. Die differenzierte Anwendung der ICD-10-Codes des Kapitels K05 bietet Zahnärzten die Möglichkeit, Befunde nicht nur klinisch zu erfassen, sondern auch strukturiert zu dokumentieren, digital zu verarbeiten und nachvollziehbar zu kommunizieren. Wer kodiert, differenziert – und wer differenziert, stärkt die Qualität zahnärztlicher Versorgung auf allen Ebenen.

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