Abrechnung
Implantologie: GOZ 9040 kombiniert mit GOÄ 2382 geht nicht? – Geht! Unter diesen Bedingungen
Immer wieder melden Beihilfestellen und private Krankenversicherungen zurück, die GOÄ 2382 „schwierige Hautlappenplastik“ sei nicht neben der GOZ 9040 „Freilegung“ oder gar der GOZ 9010 „Implantation“ berechnungsfähig. Unter bestimmten Bedingungen ist das jedoch möglich.
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