Versicherungsrecht
Unfallversicherung muss kosmetische Zahnbehandlung nicht bezahlen
Die gesetzliche Unfallversicherung muss nur die Kosten übernehmen, die tatsächlich durch einen Arbeitsunfall verursacht wurden. Kosmetische Folgebehandlungen gehören allerdings nicht dazu. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil festgestellt.
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