Abrechnung
Praxisprobleme der kassenzahnärztlichen Behandlung nach § 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch
Auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt § 27 Abs. 1 SGB V, unter welchen Voraussetzungen Versicherte einen Anspruch auf Krankenbehandlung und auf die damit korrespondierende Übernahme von Kosten der Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen haben.
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