Wettbewerbsrecht
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Werbung mit Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie unzulässig
Die Werbung mit Leistungen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG) ist unzulässig, wenn in der entsprechenden Klinik oder Praxis kein MKG-Chirurg tätig ist. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden.
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