Datenschutz
Aktualisierte IT-Sicherheitsrichtlinie - das müssen Zahnärzte wissen
Seit Jahren steigt die Bedrohungslage durch Cyberangriffe im Gesundheitswesen und damit auch der Handlungsdruck auf Praxisteam und Praxisführung. Besonders betroffen sind Einrichtungen, die über sensible Patientendaten verfügen, aber oft nicht über ausreichende Schutzmaßnahmen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) wurde daher vom Gesetzgeber verpflichtet, die bestehende IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V grundlegend zu überarbeiten. Diese aktualisierte Richtlinie ist am 2. Juli 2025 in Kraft getreten.
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